Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): Beamtenversorgungsgesetz - Übersicht
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Inhaltsübersicht
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz – BeamtVG)
Stand:
Beamtenversorgungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 150), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 72) geändert worden ist.
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Lebenspartnerschaft
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen
Einrichtung
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung
§ 16 Allgemeines
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Witwengeld
§ 20 Höhe des Witwengeldes
§ 21 Witwenabfindung
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere
Ehefrauen
§ 23 Waisengeld
§ 24 Höhe des Waisengeldes
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und
auf Probe
§ 27 Beginn der Zahlungen
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 30 Allgemeines
§ 31 Dienstunfall
§ 31a Einsatzversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Heilverfahren
§ 34 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 35 Unfallausgleich
§ 36 Unfallruhegehalt
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 46a (weggefallen)
Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47 Übergangsgeld
§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Versorgungsauskunft und Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 50a Kindererziehungszuschlag
§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 50f Abzug für Pflegeleistungen
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und
Erwerbsersatzeinkommen
§ 53 a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld,
Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus
zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Anzeigepflicht
§ 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
§ 63 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
Sondervorschriften
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66 Beamte auf Zeit
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten,
Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen
nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und
hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen
mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt X
Vorhandene Versorgungsempfänger und Versorgungsfälle ab 1. Januar 2002
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene
Versorgungsempfänger
§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene
Versorgungsempfänger
§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene
Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene
Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und
Versorgungsempfänger
§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes
2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-
Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des
Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 69l Übergangsregelung zu § 55
§ 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturen-
modernisierungsgesetzes
§ 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von
Stellenzulagen
§69o Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen
Abschnitt XI
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70 Allgemeine Anpassung
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
§ 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise
im Jahr 2023
§ 73 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt XII
(weggefallen)
Abschnitt XIII
Übergangsvorschriften neuen Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen)
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus
zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
Abschnitt XIV
(weggefallen)
Abschnitt XV
Schlußvorschriften
§ 105 Außerkrafttreten
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und
Verwaltungsvorschriften
§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der
Einheit Deutschlands
§ 107b Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein
öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des
Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
§ 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
§ 108 Anwendungsbereich in den Ländern
§ 109 Inkrafttreten
Anhang
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Red 20261030 / 20231013
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- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1142)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 1 Geltungsbereich
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 1a Lebenspartnerschaft
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 2 Arten der Versorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 3 Regelung durch Gesetz
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 11 Sonstige Zeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 12 Ausbildungszeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 14 Höhe des Ruhegehalts
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 16 Allgemeines
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 17 Bezüge für den Sterbemonat
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 18 Sterbegeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 19 Witwengeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 20 Höhe des Witwengeldes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 21 Witwenabfindung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 23 Waisengeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 24 Höhe des Waisengeldes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 27 Beginn der Zahlungen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 28 Witwerversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 29 Zahlung der Bezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 30 Allgemeines
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 31 Dienstunfall
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 31a Einsatzversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 33 Heilverfahren
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 34 Pflegekosten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 35 Unfallausgleich
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 36 Unfallruhegehalt
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 46a weggefallen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 47 Übergangsgeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50a Kindererziehungszuschlag
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 50f Abzug für Pflegeleistungen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 62 Anzeigepflicht
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 63 Anwendungsbereich
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 66 Beamte auf Zeit
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 68 Ehrenbeamte
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69l Übergangsregelung zu § 55
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69n Übergangsregelung aus Anlass der Einführung der Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 69o Übergangsregelungen zu Unfallfürsorgeleistungen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 70 Allgemeine Anpassung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 72 Sonderzahlung zur Abmilderung der Folgen gestiegener Verbraucherpreise im Jahr 2023
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 86 Hinterbliebenenversorgung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 87 Unfallfürsorge
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 88 Abfindung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 89 weggefallen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 105 Außerkrafttreten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107b Verteilung der Versorgungslasten
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 108 Anwendungsbereich in den Ländern
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (BeamtVG): § 109 (Inkrafttreten)