

Rechtsvorschriften im Überblick
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Beamtenversorgungsrecht:
Die Rechtslage in Bund und Ländern
Mit der Föderalismusreform ist das Auseinanderbrechen des bislang bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsrechts eingeleitet und die Kompetenz jeweils auf den Bund und die Länder bezüglich „ihrer“ Versorgungsempfänger aufgeteilt worden. Hier informieren wir Sie über beide Gesetze
- 1. Bund
Gesetz über die Versorgung der
Beamten und Richter des Bundes
(Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Stand Juli 2009
Der Bund hat durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz vom 5. Februar 2009 (BGBl. I 160) als erste Gebietskörperschaft bedeutsame Änderungen im Beamtenversorgungsrecht durchgeführt.
- 2. Bund und Länder - alte Fassung -
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und der Länder Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG (Stand: August 2006, zuletzt geändert durch Gesetz am 19. Juli 2006)
In den kommenden Jahren ist zu erwarten, dass alle Gebietskörperschaften umfassende Änderungen und Novellierungen dieser Rechtsmaterie vornehmen werden, wobei davon ausgegangen werden kann, dass die maßgeblichen Grundzüge weitestgehend übereinstimmend erhalten bleiben.
Weitere Informationen rund um die Beamtenversorgung
- Zum Lexikon der Beamtenversorgung: mehr als 300 Stichwörter - sortiert von A bis Z >>>weiter>
- neben dem BeamtVG gibt es noch weitere wichtige Gesetze und Rechtsvorschriften zur Beamtenversorgung
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) >>>weiter...
- Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung (BeamtVÜV) >>>weiter...
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum BeamtVG
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Weitere wichtige Themen sind:
- Allgemeines >>>weiter...
- Der Versorgungsfall >>>weiter...
- Riesterförderung >>>weiter...
- Hinterbliebenenversorgung >>>weiter...
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