Beamtenversorgungsgesetze: 1. Bund (Fassung vom 01.07.2009) und 2. Bund und Länder (Fassung vom August 2006)

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Beamtenversorgungsgesetze und deren Geltungsbereich


Mit der Föderalismusreform ist das Auseinanderbrechen des bislang bundeseinheitlichen Beamtenversorgungsrechts eingeleitet und die Kompetenz jeweils auf den Bund und die Länder bezüglich „ihrer“ Versorgungsempfänger aufgeteilt worden. Hier informieren wir Sie über beide Gesetze
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