

Versorgungslücke
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Unter Versorgungslücke wird im allgemeinen die Differenz zwischen der gewünschten Absicherung im Alter und der tatsächlichen Versorgung verstanden. Sie kann absolut in EUR oder als Differenz von gewünschtem und tatsächlichem Versorgungsniveau gemessen werden. Für Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Höhe der Rente die Basis der Alterssicherung dar, bei Beamtinnen und Beamten wird die Höhe des Ruhegehalts zugrundelegt. Die Mitgliedseinrichtungen des DBW sind seit Jahrzehnten auf den öffentlichen Dienst spezialisiert und kennen sich deshalb auch besonders gut in der Versorgungssituation von beamtinnen und Beamten aus. Deshalb empfehlen wir Ihnen zur Berechnung ihrer persönlichen Versorgungslücke die folgenden Selbsthilfeeinrichtungen:
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