Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG): § 109 Hauptpersonalrat Justizvollzug

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§ 109 Hauptpersonalrat Justizvollzug 

Für die Beschäftigten der Justizvollzugsanstalten, der Jugendarrestanstalten und der Aus- und Fortbildungsstätte für Justizvollzugsbedienstete wird als eigene Stufenvertretung ein Hauptpersonalrat beim Minister der Justiz gebildet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

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