Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung

 

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Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 2 Arten der Versorgung

 

§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
2. Hinterbliebenenversorgung,
3. Bezüge bei Verschollenheit,
4. Unfallfürsorge,
5. Übergangsgeld,
6. Erhöhungsbetrag nach § 21 Abs. 4 Satz 3,
7. kinder- und pflegebezogene Leistungen nach den §§ 64 bis 69.


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Red 20231012

 

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