Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 45 Allgemeines

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

>>>zur Übersicht des Beamtenversorgungsgesetz von Thüringen (ThürBeamtVG)

Thüringer Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 45 Allgemeines

 

Dritter Abschnitt
Hinterbliebenenversorgung
Erster Unterabschnitt
Allgemeine Hinterbliebenenversorgung 

§ 45 Allgemeines

Die Hinterbliebenenversorgung umfasst

1. Bezüge für den Sterbemonat,
2. Sterbegeld,
3. Witwengeld,
4. Witwenabfindung,
5. Waisengeld,
6. Unterhaltsbeiträge,
7. Versorgung von Witwern und hinterbliebenen eingetragenen Lebenspartnern.


{referenz:angebote_des_dbw}


Red 20231012

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2025