Bremen: Beamtenersorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § .96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


 

Zur Übersicht des Bremen Beamtenversorgungsgesetes (BbgBeamtVG)

 

Bremen Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG): § 96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

 

Abschnitt 14
Schlussvorschriften 

§ 96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu diesem Gesetz erlässt die Senatorin oder der Senator für Finanzen.


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20230927

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024