Bremen: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) - Übersicht

 

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Beamtenversorgungsrecht in Bremen

Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG)

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz
vom 14.11.2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.05.2023 (Brem.GBl. S. 415, 418).


Inhaltsübersicht

 

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz

 

Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Nicht berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 11 Sonstige Zeiten

§ 12 Ausbildungszeiten

§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 16 Höhe des Ruhegehalts

§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion

 

Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung

§ 20 Allgemeines

§ 21 Bezüge für den Sterbemonat

§ 22 Sterbegeld

§ 23 Witwen- und Witwergeld

§ 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes

§ 25 Witwen- oder Witwerabfindung

§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner

§ 27 Waisengeld

§ 28 Höhe des Waisengeldes

§ 29 Zusammentreffen von Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 31 Beginn der Zahlungen

 

Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit

§ 32 Zahlung der Bezüge

 

Abschnitt 5 Unfallfürsorge

§ 33 Allgemeines

§ 34 Dienstunfall

§ 35 Einsatzversorgung

§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 37 Heilverfahren

§ 38 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag

§ 39 Unfallausgleich

§ 40 Unfallruhegehalt

§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich

§ 53 Übergangsgeld

§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte

§ 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

 

Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften

§ 56 Zahlung der Versorgungsbezüge

§ 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung

§ 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld

§ 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen

§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigungen oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 69 Kürzung der Versorgungsbezüge, des Altersgeldes und des Hinterbliebenenaltersgeldes nach der Ehescheidung

§ 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes

§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung

§ 74 Anzeigepflicht

§ 75 Anwendungsbereich

 

Abschnitt 8 Sondervorschriften

§ 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung oder Hinterbliebenenaltersgeld

§ 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

 

Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen

§ 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 79 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis

§ 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

 

Abschnitt 10 Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 81 Allgemeine Anpassung

 

Abschnitt 11 Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren

§ 82 Verteilung der Versorgungslasten bei landesinternen Dienstherrenwechseln

 

Abschnitt 12 Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld

§ 83 Anspruch auf Altersgeld

§ 84 Höhe des Altersgeldanspruchs

§ 85 Zahlung des Altersgeldes

§ 86 Hinterbliebenenaltersgeld

§ 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsbezügen

§ 88 Abfindung

 

Abschnitt 13 Übergangsvorschriften

§ 89 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 90 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte

§ 91 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Januar 2015 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 92 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 93 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten

§ 94 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§ 95 Übergangsregelung zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters 

§ 95a Übergangsregelung aus Anlass der Neuregelung des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlags

 

Abschnitt 14 Schlussvorschriften

§ 96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 97 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


Link-Empfehlung: www.besoldung-bremen.de I


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20230927

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