Sachsen: Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG)
 


Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

 

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Mit bis zu fünf Jahren sollen auch folgende Zeiten als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, in denen Beamtinnen und Beamte vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von ihnen zu vertretende Unterbrechung tätig waren, sofern diese Tätigkeit zu ihrer Ernennung geführt hat:

1. Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel Beamtinnen und Beamten obliegenden oder später Beamtinnen und Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder
2. Zeiten einer für die Laufbahn förderlichen Tätigkeit.

Dies gilt auch für eine Tätigkeit im Dienst von Einrichtungen, die von mehreren öffentlich-rechtlichen Dienstherren durch Staatsvertrag oder Verwaltungsabkommen zur Erfüllung oder Koordinierung ihnen obliegender hoheitsrechtlicher Aufgaben geschaffen worden sind.



Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de



Red 20231008

 

 

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024