Sachsen: Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 22 Höhe des Witwengeldes

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes (SächsBeamtVG)
 


Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz (SächsBeamtVG): § 22 Höhe des Witwengeldes

 

§ 22 Höhe des Witwengeldes

(1) Das Witwengeld beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, das die Verstorbenen erhalten haben oder hätten erhalten können, wenn sie am Todestag in den Ruhestand getreten wären. Das Witwengeld beträgt nach Anwendung des § 60 mindestens 60,77 Prozent des Ruhegehalts nach § 15 Absatz 3 Satz 2. § 15 Absatz 5 sowie die §§ 16 und 59 finden keine Anwendung. Änderungen des Mindestruhegehalts (§ 15 Absatz 3) sind zu berücksichtigen. An die Stelle von 55 Prozent nach Satz 1 treten 60 Prozent, wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist; in diesen Fällen ist § 60 nicht anzuwenden.

(2) War die Witwe oder der Witwer mehr als 20 Jahre jünger als die oder der Verstorbene und ist aus der Ehe kein Kind hervorgegangen, so wird das Witwengeld nach Absatz 1 für jedes angefangene Jahr des Altersunterschiedes über 20 Jahre um 5 Prozent gekürzt, jedoch höchstens um 50 Prozent. Nach fünfjähriger Dauer der Ehe werden für jedes angefangene Jahr ihrer weiteren Dauer dem gekürzten Betrag 5 Prozent des Witwengeldes hinzugesetzt, bis der volle Betrag wieder erreicht ist. Der nach Satz 1 errechnete Betrag darf nicht hinter dem Betrag zurückbleiben, der sich durch die Anwendung von Absatz 1 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 ergibt.

(3) Von dem nach Absatz 2 gekürzten Witwengeld ist auch bei der Anwendung des § 26 auszugehen.



Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de



Red 20231008

 

 

 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024