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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2020
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GVBl. S. 592)
Inhaltsübersicht
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§ 2 Grundsätze der Zusammenarbeit
§ 8 Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot
§ 9 Weiterbeschäftigung Auszubildender
ZWEITER TEIL
Personalvertretungen
§ 12 Bildung von Personalräten
§ 15 Wählbarkeit in besonderen Fällen
§ 16 Zahl der Personalratsmitglieder
§ 18 Abweichende Verteilung auf die Gruppen
§ 20 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat
§ 21 Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung
§ 22 Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter
§ 23 Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten
§ 27 Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 32 Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften
DRITTER TEIL
Geschäftsführung
§ 35 Durchführung der Sitzungen
§ 36 Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen
§ 37 Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit
§ 38 Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung
§ 39 Aussetzen von Beschlüssen
§ 40 Teilnahme sonstiger Personen
§ 41 Verhandlungsniederschrift
VIERTER TEIL
Rechtsstellung
§ 46 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen
FÜNFTER TEIL
Personalversammlung
§ 48 Zusammensetzung und Leitung
§ 49 Einberufung, Tätigkeitsbericht
SECHSTER TEIL
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
§ 54 Entsprechende Anwendungen
§ 56 Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung
SIEBTER TEIL
Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden
§ 57 Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 58 Aktives und passives Wahlrecht
§ 60 Wahlvorstand, Wahl, Amtszeit
§ 62 Entsprechende Anwendung von Vorschriften
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen
§ 65 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
ACHTER TEIL
Beteiligung der Personalvertretungen
§ 66 Zusammenarbeit, Monatsgespräch
§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
§ 69a Verfahren der Mitbestimmung
§ 71 Einigungsstelle, Bildung, Kosten
§ 72 Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle
§ 73 Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
§ 74 Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle
§ 76 Durchführung von Entscheidungen
§ 78 Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen
§ 81 Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren
§ 82 Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats
§ 82a Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene
§ 82b Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen
NEUNTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen
§ 83 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 84 Bildung von Fachkammern und Fachsenaten
ZEHNTER TEIL
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen
§ 85 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 86 Abweichungen für die Landesforstanstalt
§ 87 Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums
§ 88 Abweichungen für Hochschulen
§ 89 Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester
§ 90 Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes
§ 91 (aufgehoben)
§ 93 Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen
ELFTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 94 Rechtsverordnung über Wahlvorschriften
§ 97 Gleichstellungsbestimmung
Red 20220308
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes