Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) - Übersicht -

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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)


Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.2020
zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GVBl. S. 592)

Inhaltsübersicht

 

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Grundsätze der Zusammenarbeit

§ 3    Unabdingbarkeit

§ 4    Beschäftigte

§ 5    Gruppen

§ 6    Dienststellen

§ 7    Dienststellenleiter

§ 8    Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

§ 9    Weiterbeschäftigung Auszubildender

§ 10    Schweigepflicht

§ 11    Unfallvorschriften

 

ZWEITER TEIL
Personalvertretungen

§ 12    Bildung von Personalräten

§ 13    Wahlberechtigung

§ 14    Wählbarkeit

§ 15    Wählbarkeit in besonderen Fällen

§ 16    Zahl der Personalratsmitglieder

§ 17    Vertretung der Gruppen

§ 18    Abweichende Verteilung auf die Gruppen

§ 19    Wahlverfahren

§ 20    Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat

§ 21    Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung

§ 22    Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter

§ 23    Aufgaben des Wahlvorstandes

§ 24    Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten

§ 25    Anfechtung der Wahl

§ 26    Amtszeit

§ 27    Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit

§ 28    Ausschluss und Auflösung

§ 29    Erlöschen der Mitgliedschaft

§ 30    Ruhen der Mitgliedschaft

§ 31    Ersatzmitglieder

§ 32    Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften

 

DRITTER TEIL
Geschäftsführung

§ 33    Vorstand

§ 34    Sitzungen

§ 35    Durchführung der Sitzungen

§ 36    Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen

§ 37    Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit

§ 38    Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung

§ 39    Aussetzen von Beschlüssen

§ 40    Teilnahme sonstiger Personen

§ 41    Verhandlungsniederschrift

§ 42    Geschäftsordnung

§ 43    Sprechstunden

§ 44    Kosten

 

VIERTER TEIL
Rechtsstellung

§ 45    Freistellung vom Dienst

§ 46    Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 47    Sondervorschriften

 

FÜNFTER TEIL
Personalversammlung

§ 48    Zusammensetzung und Leitung

§ 49    Einberufung, Tätigkeitsbericht

§ 50    Zeitpunkt

§ 51    Gegenstand

§ 52    Teilnahmerecht

 

SECHSTER TEIL
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat

§ 53    Stufenvertretungen

§ 54    Entsprechende Anwendungen

§ 55    Gesamtpersonalrat

§ 56    Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung

§ 56a    Personalräteversammlung

 

SIEBTER TEIL
Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden

§ 57    Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 58    Aktives und passives Wahlrecht

§ 59    Zusammensetzung

§ 60    Wahlvorstand, Wahl, Amtszeit

§ 61    Aufgaben

§ 62    Entsprechende Anwendung von Vorschriften

§ 63    Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 64    Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen

§ 65    Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

 

ACHTER TEIL
Beteiligung der Personalvertretungen

§ 66    Zusammenarbeit, Monatsgespräch

§ 67    Allgemeine Grundsätze

§ 68    Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

§ 68a    Wirtschaftsausschuss

§ 69    Umfang der Mitbestimmung

§ 69a    Verfahren der Mitbestimmung

§ 70    Initiativrecht

§ 71    Einigungsstelle, Bildung, Kosten

§ 72    Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle

§ 73    Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

§ 74    Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle

§ 75    Dienstvereinbarungen

§ 76    Durchführung von Entscheidungen

§ 77    Anhörungsrechte

§ 78    Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen

§ 79    Teilnahme an Prüfungen

§ 80    Datenschutz

§ 81    Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren

§ 82    Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats

§ 82a    Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene

§ 82b    Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen

 

NEUNTER TEIL
Gerichtliche Entscheidungen

§ 83    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte

§ 84    Bildung von Fachkammern und Fachsenaten

 

ZEHNTER TEIL
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen

§ 85    Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

§ 86    Abweichungen für die Landesforstanstalt

§ 87    Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums

§ 88    Abweichungen für Hochschulen

§ 89    Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester

§ 90    Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes

§ 91    (aufgehoben)

§ 92    Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Schulwesen zuständigen Ministeriums

§ 93    Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen

 

ELFTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 94    Rechtsverordnung über Wahlvorschriften

§ 95    Übergangsbestimmungen

§ 96    Evaluierung

§ 97    Gleichstellungsbestimmung

§ 98    (Inkrafttreten)


Red 20220308

 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes


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