>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Beamtenversorgung: Beamtenversorgungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamtenversorgungsgesetz – LBeamtVG NRW) § 63 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 63 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
(1) Ansprüche auf Versorgungsbezüge können nur abgetreten oder verpfändet werden, soweit sie der Pfändung unterliegen.
(2) Gegenüber Ansprüchen auf Versorgungsbezüge kann der Dienstherr ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur in Höhe des pfändbaren Teils der Versorgungsbezüge geltend machen. Dies gilt nicht, soweit gegen die Versorgungsempfängerin oder den Versorgungsempfänger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung besteht oder mit Ansprüchen auf Rückzahlung zu viel gezahlter Besoldung oder Versorgungsbezüge für denselben Zeitraum aufgerechnet wird.
(3) Ansprüche auf Sterbegeld (§ 22), auf Erstattung der Kosten des Heilverfahrens (§ 39) und der Pflege (§ 40), auf Unfallausgleich (§ 41), auf Unfallsterbegeld (§ 46), auf einmalige Unfallentschädigung (§ 51) und auf Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 52) können weder gepfändet noch abgetreten noch verpfändet werden. Forderungen des Dienstherrn gegen die Verstorbene oder den Verstorbenen aus Vorschuss- oder Darlehensgewährungen sowie aus Überzahlungen von Besoldung oder Versorgungsbezügen können auf das Sterbegeld angerechnet werden.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240813