Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) - Übersicht -
Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG)
vom 4. November 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 458), zuletzt mehrfach geändert, Anlage neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. 12.2023 (Brem.GBl. S. 607, 608; ber. S. 644)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nicht berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 16 Höhe des Ruhegehalts
§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung
§ 20 Allgemeines
§ 21 Bezüge für den Sterbemonat
§ 22 Sterbegeld
§ 23 Witwen- und Witwergeld
§ 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
§ 25 Witwen- oder Witwerabfindung
§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner
§ 27 Waisengeld
§ 28 Höhe des Waisengeldes
§ 29 Zusammentreffen von Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 31 Beginn der Zahlungen
Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit
§ 32 Zahlung der Bezüge
Abschnitt 5 Unfallfürsorge
§ 33 Allgemeines
§ 34 Dienstunfall
§ 35 Einsatzversorgung
§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 37 Heilverfahren
§ 38 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag
§ 39 Unfallausgleich
§ 40 Unfallruhegehalt
§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich
§ 53 Übergangsgeld
§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
§ 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften
§ 56 Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
§ 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
§ 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigungen oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
§ 69 Kürzung der Versorgungsbezüge, des Altersgeldes und des Hinterbliebenenaltersgeldes nach der Ehescheidung
§ 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes
§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
§ 74 Anzeigepflicht
§ 75 Anwendungsbereich
Abschnitt 8 Sondervorschriften
§ 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung oder Hinterbliebenenaltersgeld
§ 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
§ 79 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis
§ 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
Abschnitt 10 Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 81 Allgemeine Anpassung
Abschnitt 11 Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren
§ 82 Verteilung der Versorgungslasten bei landesinternen Dienstherrenwechseln
Abschnitt 12 Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld
§ 83 Anspruch auf Altersgeld
§ 84 Höhe des Altersgeldanspruchs
§ 85 Zahlung des Altersgeldes
§ 86 Hinterbliebenenaltersgeld
§ 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsbezügen
§ 88 Abfindung
Abschnitt 13 Übergangsvorschriften
§ 89 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
§ 90 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte
§ 91 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Januar 2015 vorhandene Beamtinnen und Beamte
§ 92 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 93 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten
§ 94 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 95 Übergangsregelung zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 95a Übergangsregelung aus Anlass der Neuregelung des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlags
Abschnitt 14 Schlussvorschriften
§ 96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 97 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
Red 20240911
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- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 20 Allgemeines
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 21 Bezüge für den Sterbemonat
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 22 Sterbegeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 23 Witwen- und Witwergeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 25 Witwen- oder Witwerabfindung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 27 Waisengeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 28 Höhe des Waisengeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 29 Zusammentreffen von Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und a
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 31 Beginn der Zahlungen
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- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 33 Allgemeines
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 34 Dienstunfall
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- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
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- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
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