Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsb

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes des Landes Bremen (BemBeamtVG)

 

Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) § 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsbezügen

 

§ 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsbezügen

Ein sich nach Anwendung der §§ 64 bis 68 sowie § 16 Absatz 4 bestehendes Ruhegehalt, ein Unterhaltsbeitrag nach § 42 oder ein Übergangsgeld ruht in Höhe eines daneben bestehenden Altersgeldanspruchs, der nach diesem Gesetz oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften gewährt wird. Satz 1 ist auch auf ein gewährtes Mindestruhegehalt nach § 16 Absatz 3 sowie Mindestunfallruhegehalt nach § 40 Absatz 3 Satz 2 und 3 anzuwenden. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für eine Hinterbliebenenversorgung oder einen Unterhaltsbeitrag nach § 46, wenn aus einem früheren Beamtenverhältnis der oder des Verstorbenen ein Anspruch auf Hinterbliebenenaltersgeld nach diesem Gesetz oder nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften besteht.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240813 

mehr zu: Bremen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024