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Landespersonalvertretungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPersVG)
Stand: 22.09.2017
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG)
Fassung vom 24.11.2000, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 22)
Inhaltsübersicht
Erster Teil
Personalvertretungen
I. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Verbot abweichender Regelungen
§ 7 Unfallfürsorge, Ersatz von Sachschäden
§ 8 Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
§ 9 Verletzung personalvertretungsrechtlicher Pflichten der Dienststellenleitung
II. Abschnitt
Personalrat
1. Unterabschnitt
Wahl und Zusammensetzung
§ 12 Bildung von Personalräten und Zahl der Personalratsmitglieder
§ 13 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
§ 17 Aufgaben des Wahlvorstands
§ 18 Verbot der Wahlbehinderung und Kosten der Wahl
2. Unterabschnitt Amtszeit
§ 20 Beginn und Dauer der Amtszeit
§ 21 Zeitpunkt der Personalratswahl
§ 22 Ausschluss von Mitgliedern und Auflösung des Personalrats
§ 23 Erlöschen der Mitgliedschaft
3. Unterabschnitt
Geschäftsführung
§ 29 Sitzungen des Personalrats
§ 30 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen
§ 32 Teilnahme und Stimmrecht der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 33 Teilnahme des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden
§ 34 Teilnahme der Gleichstellungsbeauftragten
§ 35 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
§ 36 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richter- oder Staatsanwaltsrat
§ 39 Ehrenamt, Arbeitszeitversäumnis und Freizeitausgleich
§ 41 Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
4. Unterabschnitt
Arbeitsgemeinschaften auf Bezirks- und Landesebene
§ 46 Beratung gemeinsamer Angelegenheiten von Personalräten auf Bezirks- und Landesebene
III. Abschnitt
Personalversammlung
§ 48 Einberufung, Tätigkeitsbericht
§ 49 Zeitpunkt, Freizeitausgleich
§ 51 Teilnahme weiterer Personen
IV. Abschnitt
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat
1. Unterabschnitt
Stufenvertretungen
§ 54 Wahl und Zusammensetzung der Stufenvertretung
§ 55 Amtszeit, Geschäftsführung und Rechtsstellung
2. Unterabschnitt
Gesamtpersonalrat
§ 57 Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
V. Abschnitt
Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 59 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Jugend- und Auszubildendenstufenvertretung
§ 65 Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
§ 66 Entsprechende Anwendung von Bestimmungen
VI. Abschnitt
Beteiligung des Personalrats
1. Unterabschnitt
Allgemeines
§ 67 Regeln der Zusammenarbeit
§ 68 Grundsätze für die Behandlung der Dienststellenangehörigen
§ 69 Allgemeine Aufgaben und Informationsrecht der Personalvertretung
§ 70 Schutz der Mitglieder der Personalvertretung
§ 72 Behandlung personenbezogener Unterlagen
2. Unterabschnitt
Formen und Durchführung der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 73 Grundsätze der Mitbestimmung
§ 77 Durchführung von Entscheidungen
§ 78 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 79 Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamten
§ 81 Ausnahmen von der Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
§ 82 Mitwirkung des Personalrats bei Kündigungen
3. Unterabschnitt
Sonstige Beteiligung
§ 84 Beteiligung bei organisatorischen Maßnahmen
§ 85 Beteiligung bei Prüfungen
§ 86 Beteiligung beim Arbeitsschutz
Zweiter Teil
Besondere Bestimmungen für einzelne Zweige des öffentlichen Dienstes
I. Abschnitt
Grundsatz
II. Abschnitt
Kommunale Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit einstufigem Verwaltungsaufbau, die der Aufsicht des Landes unterstehen
§ 88 Kommunale Dienststellen, Wählbarkeit und Teilnahme an Sitzungen der Vertretungskörperschaft
§ 89 Oberste Dienstbehörde, Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 90 Einrichtungen mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung
§ 91 Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände
III. Abschnitt
Polizei
§ 93 Personalräte bei den Polizeibehörden
IV. Abschnitt
Schulen und Studienseminare
§ 95 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
V. Abschnitt
Hochschulen und Forschungsstätten
§ 99 Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats, Vertretung
§ 99 a Universitätsmedizin GmbH
VI. Abschnitt
Besondere kulturelle und kulturfördernde Einrichtungen
§ 102 (aufgehoben)
VII. Abschnitt
Forsten
§ 104 Beschäftigte der Staatsforstverwaltung, Stufenvertretung
VIII. Abschnitt
Sozialversicherungsträger
§ 107 Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 109 Betriebskrankenkassen öffentlicher Verwaltungen
IX. Abschnitt
Justizverwaltung
§ 110 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare
X. Abschnitt
Zweites Deutsches Fernsehen
§ 114 Dienststellenleiterin oder Dienststellenleiter
§ 116 Einigungsverfahren und Einigungsstelle
§ 117 Sonderregelungen der Mitbestimmung
§ 118 Beteiligung im Fernsehrat
§ 120 Dienstvereinbarung über besondere Regeln für die Zusammenarbeit der Beschäftigten des ZDF
Dritter Teil
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Bestimmungen, Schlussbestimmungen
I. Abschnitt
Gerichtliche Entscheidungen
§ 121 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 122 Bildung von Fachkammern (Fachsenaten)
II. Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen
§ 123 Bestimmungen über die Behandlung von Verschlusssachen
III. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 124 Verwaltungsreformmaßnahmen
§ 125 Durchführungsvorschriften
Red 20220315