Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG): § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Berlin (Landesbeamtenversorgungsgesetz - LBeamtVG): § 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

 

 

§ 72 Einmalzahlung im Jahr 2004

[kein Landesrecht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Überleitung und Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes vom 21. Juni 2011 (GVBl. S. 266)]


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Red 20240813 

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