Die Beamtenversorgung: Steuern von a bis Z - Abgabefrist der Steuererklärung

 

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Die Beamtenversorgung: Abgabefrist der Steuererklärung

 

Abgabefrist der Steuererklärung

Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres abgeben (also für 2017 bis zum 31.05.2018). Für Steuererklärungen ab 2018 verlängert sich diese Frist bis zum 31.07. des Folgejahres. Das Finanzamt kann Ihnen auf begründeten Antrag eine Fristverlängerung gewähren. Sofern die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein angefertigt wird, kann diese bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden (also für 2017 bis zum 31.12.2018). Steuererklärungen ab 2018 sind in diesen Fällen spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des dem Folgejahr nachfolgenden Kalenderjahrs abzugeben. Dies gilt nicht, wenn die Steuererklärung ausdrücklich vorzeitig angefordert wird.

Wenn Sie die Veranlagung beantragen, können Sie Ihre Steuererklärung innerhalb der auf das Veranlagungsjahr folgenden 4 Jahre einreichen (also für 2017 bis zum 31.12.2021).


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Red 20240708

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