Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z - Abfindungen

 

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Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z

 

Abfindungen

Abfindungszahlungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind seit dem 01.01.2006 grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Eine Steuerersparnis kann sich lediglich durch die Anwendung der sog. „Fünftelung-Regelung“ ergeben, die im Einzelfall zu prüfen ist: Bei der Ermittlung der Einkommensteuer wird fiktiv unterstellt, die Abfindung würde über fünf Jahre lang mit jeweils einem Fünftel gezahlt, so dass sich ein niedrigerer Steuersatz ergibt, der dann auf die Gesamtsumme der Abfindung angewendet wird.

Beginn Kasten S. 350

Tipp

SCHMERZENSGELD NACH DISKRIMINIERUNG

Sie wurden aufgrund Ihres Alters, Ihrer Nationalität oder aus anderen Gründen nachweislich diskriminiert und haben schließlich sogar die Kündigung erhalten? Vereinbaren Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Zahlung eines Schmerzensgeldes, um Ihnen die Folgen zu erleichtern – steuer- und sozialversicherungsfrei.

Ende Kasten 


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Red 20240708

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