Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z - Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Steuer A-B-C zur Beamtenversorgung

 

Die Beamtenversorgung: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

 

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind steuerfrei, soweit sie die folgenden Prozentsätze des Grundlohnes nicht übersteigen:
- zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr: grundsätzlich 25 Prozent;
- zwischen 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr (40 Prozent wenn Dienstbeginn vor 0.00 Uhr)
- für Sonntagsarbeit bis 4.00 Uhr des nächsten Tages grundsätzlich 50 Prozent;
- für Dienst am 31.12. ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen (125 Prozent)
- für Arbeit am 24.12. ab 14 Uhr, am 1./2. Weihnachtstag, 01.05. (150 Prozent)

Die Lohnsteuerfreiheit gilt nur, wenn der Grundlohn 50 Euro pro Arbeitsstunde nicht übersteigt („Bundesliga-Fall“). In der Sozialversicherung sind Beiträge bereits ab 25 Euro fällig!

Beginn Kasten S. 372_1

Tipp

ZUSCHLAGSREGELUNGEN GELTEN AUCH FÜR DIE „MINIJOBBER“

Die Zuschläge können auch im Rahmen eines sog. „Mini-Jobs“ steuerfrei gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer zu den zuschlagsfähigen Zeiten tatsächlich gearbeitet hat!

Ende Kasten

Beginn Kasten S. 372_2


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240708

mehr zu: Steuer A-B-C
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024