Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z - Umzugskosten

 

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Die Beamtenversorgung: Umzugskosten

 

Umzugskosten

Zum 01.04.2019 hat der Gesetzgeber die Umzugspauschalen erhöht. Für einen beruflich bedingten Umzug wird eine Pauschale in Höhe von 1.622 Euro für Verheiratete (und Lebenspartner) gewährt. Bei Singles beträgt die Pauschale 811 Euro. Für Kinder, die mit umziehen, wird ein weiterer Pauschalbetrag von 357 Euro gewährt. Ab 01.03.2020 erfolgt eine weitere Erhöhung auf 1.639 Euro (Verheiratete/Lebenspartner) sowie 820 Euro für Singles / Kinder 361 Euro.

Beginn Kasten S. 369_2

Tipp

NACHHILFEUNTERRICHT NACH UMZUG

Benötigt der Nachwuchs aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels
Nachhilfeunterricht, so kann dieser bis zu 1.752 Euro bei den Umzugskosten
berücksichtigt werden.

Ende Kasten

So kann im Ausnahmefall auch der Umzug innerhalb einer Großstadt beruflich veranlasst sein, wenn sich die tägliche Fahrtzeit des Arbeitnehmers zur ersten Tätigkeitsstätte (Hin- und Rückfahrt) um mindestens eine Stunde verkürzt.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

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Red 20240708

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