Die Beamtenversorgung: Steuern von A bis Z - Weiterbildungsmaßnahmen sind steuerfrei

 

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Die Beamtenversorgung: Weiterbildungsmaßnahmen sind steuerfrei

 

Weiterbildungsmaßnahmen sind steuerfrei

Berufliche Fort- und Weiterbildungskosten werden rückwirkend ab 2019 steuerfrei. Die Steuerbefreiung gilt für Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen, die überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden oder der individuellen Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter dienen (z.B. Sprachkurse, Computerkurse). Hintergrund: Berufliche Weiterbildungskosten stellen keinen Arbeitslohn dar, wenn sie im Interesse des Arbeitgebers vorgenommen werden. Sie sind daher steuerfrei.


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Red 20240708

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