Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG) - Übersicht -

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Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)

Fassung vom 02.03.1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 11.11.2020 (Amtsbl. I S. 1262)


Inhaltsverzeichnis

Erster Teil
Personalvertretungen 

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften   

§ 1 - Geltungsbereich   

§ 2 - Zusammenarbeit   

§ 3 - Verbot abweichender Regelungen   

§ 4 - Angehörige des öffentlichen Dienstes  

§ 5 - Gruppen   

§ 6 - Dienststellen  

§ 7 - Leiter der Dienststelle   

§ 8 - Verbot der Behinderung oder Begünstigung   

§ 9 - Verschwiegenheitspflicht   

§ 10 - Unfallfürsorge   

Abschnitt II
Personalrat  

1. Wahl und Zusammensetzung   

§ 11 - Bildung von Personalräten  

§ 12 - Wahlberechtigung

§ 13 - Wählbarkeit   

§ 14 - Erweiterte Wählbarkeit   

§ 15 - Mitgliederzahl   

§ 16 - Sitzverteilung   

§ 17 - Abweichende Sitzverteilung  

§ 18 - Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge   

§ 19 - Wahlvorstand   

§ 20 - Wahl des Wahlvorstandes in Dienststellen ohne Personalrat   

§ 21 - Bestellung des Wahlvorstandes   

§ 22 - Aufgaben des Wahlvorstandes   

§ 23 - Zeitpunkt der Wahl  

§ 24 - Schutz der Wahl, Wahlkosten   

§ 25 - Anfechtung der Wahl   

2. Amtszeit  

§ 26 - Dauer der Amtszeit  

§ 27 - Ausschluss und Auflösung   

§ 28 - Erlöschen der Mitgliedschaft   

§ 29 - Ruhen der Mitgliedschaft, Befangenheit   

§ 30 - Ersatzmitglieder   

Abschnitt III
Geschäftsführung  

§ 31 - Vorsitz und Vorstand  

§ 32 - Aufgaben des Vorstandes  

§ 33 - Einberufung der Sitzungen  

§ 34 - Teilnahme an den Sitzungen  

§ 35 - Zeitpunkt der Sitzungen  

§ 36 - Beschlussfassung   

§ 37 - Beratung und Entscheidung  

§ 38 - Aussetzung von Beschlüssen   

§ 39 - Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richterrat  

§ 40 - Sitzungsniederschrift, Einsicht in Unterlagen   

§ 41 - Geschäftsordnung   

§ 42 - Sprechstunden   

§ 43 - Kosten und Geschäftsbetrieb   

§ 44 - Beitragsverbot   

 

Abschnitt IV
Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats  

§ 45 - Ehrenamt, Dienstbefreiung, Freistellung   

§ 46 - Schutz der Mitglieder des Personalrats   

 

Abschnitt V
Personalversammlungen   

§ 47 - Zusammensetzung  

§ 48 - Einberufung   

§ 49 - Teilnahme   

§ 50 - Zeitpunkt und Entschädigung   

§ 51 - Aufgaben der Personalversammlung   

 

Abschnitt VI
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat  

1. Stufenvertretungen   

§ 52 - Wahl und Zusammensetzung   

§ 53 - Amtszeit und Geschäftsführung   

§ 54 - Zuständigkeit   

2. Gesamtpersonalrat   

§ 55 - Errichtung und Zuständigkeit   

§ 56 - Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit  

 

Abschnitt VII
Jugend- und Auszubildendenvertretung  

§ 57 - Errichtung, Zusammensetzung, Aufgabe   

§ 58 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit   

§ 59 - Wahlvorschriften   

§ 60 - Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit   

§ 61 - Vorsitzender   

§ 62 - Geschäftsführung, Sitzungen   

§ 63 - Teilnahme an Personalratssitzungen  

§ 64 - Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen   

§ 65 - Sprechstunden   

§ 66 - Allgemeine Aufgaben  

§ 67 - Jugend- und Auszubildendenversammlung   

§ 68 - Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen, Gesamtjugend- und Gesamtauszubildendenvertretung

 

Abschnitt VIII
Beteiligung des Personalrats 

1. Allgemeines  

§ 69 - Regeln der Zusammenarbeit

§ 70 - Allgemeine Grundsätze  

§ 71 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats   

§ 72 - Allgemeine Beteiligung   

 

2. Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung  

§ 73 - Verfahren bei der Mitbestimmung  

§ 74 - Verfahren bei der Mitwirkung  

§ 75 - Einigungsstelle 

§ 76 - Dienstvereinbarungen   

§ 77 - Durchführung von Entscheidungen   

 

3. Beteiligung an sozialen Angelegenheiten   

§ 78 - Gegenstand der Mitbestimmung 

§ 79 - Vorrang der Tarifverträge  

 

4. Beteiligung an Personalangelegenheiten 

§ 80 - Gegenstand der Mitbestimmung  

§ 81 - Ausnahmen für bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes 

 

5. Beteiligung in sonstigen Fällen   

§ 82 - Beteiligung am Arbeitsschutz  

§ 83 - Gegenstand der Mitwirkung   

§ 84 - Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten 

 

Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Einzelzweige des öffentlichen Dienstes  

Abschnitt I
Grundsatz  

§ 85 

Abschnitt II
Oberste Landesbehörden ( § 3 Landesorganisationsgesetz ) 

§ 86 - Sondervertretung 

Abschnitt III
Kommunalverwaltung 

§ 87 - Kommunale Gebietskörperschaften   

§ 88 - Gemeinsame Einigungsstellen   

§ 89 - Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände von Gemeinden 

§ 90 - Anrufen der Aufsichtsbehörde  

 

Abschnitt IV
Polizei  

§ 91 - Dienststellen, Polizeihauptpersonalrat   

§ 92 - (aufgehoben)  

 

Abschnitt V
Verfassungsschutz  

§ 93 - Ausnahmen  

 

Abschnitt VI
Schulen 

§ 94 - Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats 

§ 95 - Dienststellen, Leiter der Dienststellen 

§ 96 - Hauptpersonalräte  

 

Abschnitt VII
Hochschulen und Forschungsstätten   

§ 97 - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Hochschulbereich  

§ 98 - Ausnahmen der Beteiligung  

 

Abschnitt VIII
(aufgehoben) 

 

§ 99 - (aufgehoben)  

 

Abschnitt IX
Justizverwaltung   

§ 100 - Besondere Dienststellen  

§ 101 - Stufenvertretungen 

 

Abschnitt X
Finanzverwaltung  

§ 102 - Finanzverwaltung  

§§ 103 bis 105 - (weggefallen)  

 

Abschnitt XI
Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts 

1. Allgemeine Vorschriften 

§ 106 - Anwendung von Rechtsvorschriften, Beteiligung   

 

2. Sozialversicherungsträger  

§ 107 - Dienstordnungsmäßige Angestellte  

§ 108 - Leiter der Dienststelle  

§ 109 - Beteiligung der Personalvertretung  

§ 109a - Deutsche Rentenversicherung Saarland   

 

3. Saarländischer Rundfunk  

§ 110 - Leiter der Dienststelle, Oberste Dienstbehörde, freie Mitarbeiter, Einigungsstelle 

§ 111 - Ausnahme von der Wählbarkeit  

§ 112 - Beteiligung des Personalrats   

 

Dritter Teil
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften  

Abschnitt I
Gerichtliche Entscheidungen 

§ 113 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte  

§ 114 - Fachkammern und Fachsenat   

 

Abschnitt II
Ergänzende Vorschriften   

§ 115 - Durchführungsverordnungen   

§ 116 - Sondervorschriften bei Umbildung von Körperschaften   

 

Abschnitt II
Übergangs- und Schlussvorschriften 

§ 117 - Religionsgemeinschaften   

§ 118 - Verweisung auf andere Gesetze  

§ 119 - Übergangsvorschriften  

§ 120 - Inkrafttreten  


 

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes


Red 20220315

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