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Saarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)
Fassung vom 02.03.1989, zuletzt geändert durch Artikel 1 Nr. 5 des Gesetzes vom 11.11.2020 (Amtsbl. I S. 1262)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil
Personalvertretungen
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 3 - Verbot abweichender Regelungen
§ 4 - Angehörige des öffentlichen Dienstes
§ 8 - Verbot der Behinderung oder Begünstigung
§ 9 - Verschwiegenheitspflicht
Abschnitt II
Personalrat
1. Wahl und Zusammensetzung
§ 11 - Bildung von Personalräten
§ 17 - Abweichende Sitzverteilung
§ 18 - Wahlgrundsätze und Wahlvorschläge
§ 20 - Wahl des Wahlvorstandes in Dienststellen ohne Personalrat
§ 21 - Bestellung des Wahlvorstandes
§ 22 - Aufgaben des Wahlvorstandes
§ 24 - Schutz der Wahl, Wahlkosten
2. Amtszeit
§ 27 - Ausschluss und Auflösung
§ 28 - Erlöschen der Mitgliedschaft
§ 29 - Ruhen der Mitgliedschaft, Befangenheit
Abschnitt III
Geschäftsführung
§ 32 - Aufgaben des Vorstandes
§ 33 - Einberufung der Sitzungen
§ 34 - Teilnahme an den Sitzungen
§ 35 - Zeitpunkt der Sitzungen
§ 37 - Beratung und Entscheidung
§ 38 - Aussetzung von Beschlüssen
§ 39 - Gemeinsame Aufgaben von Personalrat und Richterrat
§ 40 - Sitzungsniederschrift, Einsicht in Unterlagen
§ 43 - Kosten und Geschäftsbetrieb
Abschnitt IV
Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats
§ 45 - Ehrenamt, Dienstbefreiung, Freistellung
§ 46 - Schutz der Mitglieder des Personalrats
Abschnitt V
Personalversammlungen
§ 50 - Zeitpunkt und Entschädigung
§ 51 - Aufgaben der Personalversammlung
Abschnitt VI
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat
1. Stufenvertretungen
§ 52 - Wahl und Zusammensetzung
§ 53 - Amtszeit und Geschäftsführung
2. Gesamtpersonalrat
§ 55 - Errichtung und Zuständigkeit
§ 56 - Wahl, Zusammensetzung und Tätigkeit
Abschnitt VII
Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 57 - Errichtung, Zusammensetzung, Aufgabe
§ 58 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 60 - Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
§ 62 - Geschäftsführung, Sitzungen
§ 63 - Teilnahme an Personalratssitzungen
§ 64 - Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 67 - Jugend- und Auszubildendenversammlung
Abschnitt VIII
Beteiligung des Personalrats
1. Allgemeines
§ 69 - Regeln der Zusammenarbeit
§ 71 - Allgemeine Aufgaben des Personalrats
2. Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 73 - Verfahren bei der Mitbestimmung
§ 74 - Verfahren bei der Mitwirkung
§ 77 - Durchführung von Entscheidungen
3. Beteiligung an sozialen Angelegenheiten
§ 78 - Gegenstand der Mitbestimmung
§ 79 - Vorrang der Tarifverträge
4. Beteiligung an Personalangelegenheiten
§ 80 - Gegenstand der Mitbestimmung
§ 81 - Ausnahmen für bestimmte Angehörige des öffentlichen Dienstes
5. Beteiligung in sonstigen Fällen
§ 82 - Beteiligung am Arbeitsschutz
§ 83 - Gegenstand der Mitwirkung
§ 84 - Mitbestimmung in Rationalisierungs-, Technologie- und Organisationsangelegenheiten
Zweiter Teil
Besondere Vorschriften für Einzelzweige des öffentlichen Dienstes
Abschnitt I
Grundsatz
Abschnitt II
Oberste Landesbehörden ( § 3 Landesorganisationsgesetz )
Abschnitt III
Kommunalverwaltung
§ 87 - Kommunale Gebietskörperschaften
§ 88 - Gemeinsame Einigungsstellen
§ 89 - Zweckverbände und andere öffentlich-rechtliche Verbände von Gemeinden
§ 90 - Anrufen der Aufsichtsbehörde
Abschnitt IV
Polizei
§ 91 - Dienststellen, Polizeihauptpersonalrat
§ 92 - (aufgehoben)
Abschnitt V
Verfassungsschutz
Abschnitt VI
Schulen
§ 94 - Gruppenbildung, Erweiterung des Personalrats
§ 95 - Dienststellen, Leiter der Dienststellen
Abschnitt VII
Hochschulen und Forschungsstätten
§ 97 - Angehörige des öffentlichen Dienstes im Hochschulbereich
§ 98 - Ausnahmen der Beteiligung
Abschnitt VIII
(aufgehoben)
§ 99 - (aufgehoben)
Abschnitt IX
Justizverwaltung
§ 100 - Besondere Dienststellen
Abschnitt X
Finanzverwaltung
§§ 103 bis 105 - (weggefallen)
Abschnitt XI
Körperschaften, Anstalten, Stiftungen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts
1. Allgemeine Vorschriften
§ 106 - Anwendung von Rechtsvorschriften, Beteiligung
2. Sozialversicherungsträger
§ 107 - Dienstordnungsmäßige Angestellte
§ 108 - Leiter der Dienststelle
§ 109 - Beteiligung der Personalvertretung
§ 109a - Deutsche Rentenversicherung Saarland
3. Saarländischer Rundfunk
§ 110 - Leiter der Dienststelle, Oberste Dienstbehörde, freie Mitarbeiter, Einigungsstelle
§ 111 - Ausnahme von der Wählbarkeit
§ 112 - Beteiligung des Personalrats
Dritter Teil
Gerichtliche Entscheidungen, ergänzende Vorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I
Gerichtliche Entscheidungen
§ 113 - Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte
§ 114 - Fachkammern und Fachsenat
Abschnitt II
Ergänzende Vorschriften
§ 115 - Durchführungsverordnungen
§ 116 - Sondervorschriften bei Umbildung von Körperschaften
Abschnitt II
Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 117 - Religionsgemeinschaften
§ 118 - Verweisung auf andere Gesetze
zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes
Red 20220315