Die Beamtenversorgung: § 2 Arten der Versorgung (BeamtVG) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV)

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG): § 2  Arten der Versorgung


§ 2 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1. Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2. Hinterbliebenenversorgung,

3. Bezüge bei Verschollenheit,

4. Unfallfürsorge,

5. Übergangsgeld,

6. Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7. Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

8. Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,

9. Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,

10. Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11. Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,

12. Einmalzahlung nach Abschnitt 11.


 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVGVwV)
vom 11. Februar 2021

2.0.1.1
In § 2 sind alle Versorgungsbezüge abschließend aufgezählt.


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Red 20220610

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