Die Beamtenversorgung: § 29 Zahlung der Bezüge (BeamtVG)
>>>zur Übersicht des BeamtVG
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG): § 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt 4
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
(1) Ein verschollener Beamter, Ruhestandsbeamter oder sonstiger Versorgungsempfänger erhält die ihm zustehenden Bezüge bis zum Ablauf des Monats, in dem die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle feststellt, dass sein Ableben mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist.
(2) Vom Ersten des Monats ab, der dem in Absatz 1 bezeichneten Zeitpunkt folgt, erhalten die Personen, die im Falle des Todes des Verschollenen Witwen- oder Waisengeld erhalten würden oder einen Unterhaltsbeitrag erhalten könnten, diese Bezüge. Die §§ 17 und 18 gelten nicht.
(3) Kehrt der Verschollene zurück, so lebt sein Anspruch auf Bezüge, soweit nicht besondere gesetzliche Gründe entgegenstehen, wieder auf. Nachzahlungen sind längstens für die Dauer eines Jahres zu leisten; die nach Absatz 2 für den gleichen Zeitraum gewährten Bezüge sind anzurechnen.
(4) Ergibt sich, dass bei einem Beamten die Voraussetzungen des § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes vorliegen, so können die nach Absatz 2 gezahlten Bezüge von ihm zurückgefordert werden.
(5) Wird der Verschollene für tot erklärt oder die Todeszeit gerichtlich festgestellt oder eine Sterbeurkunde über den Tod des Verschollenen ausgestellt, so ist die Hinterbliebenenversorgung von dem Ersten des auf die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung oder die Ausstellung der Sterbeurkunde folgenden Monats ab unter Berücksichtigung des festgestellten Todeszeitpunktes neu festzusetzen.
mehr zu: Beamtenversorgungsgesetz Bund
- Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 1 Geltungsbereich (BeamtVG) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
- Die Beamtenversorgung: § 1a Lebenspartnerschaft (BeamtVG) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV)
- Die Beamtenversorgung: § 2 Arten der Versorgung (BeamtVG) mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV)
- Die Beamtenversorgung: § 3 Regelung durch Gesetz (BeamtVG) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV)
- Die Beamtenversorgung: § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 11 Sonstige Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12 Ausbildungszeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 14 Höhe des Ruhegehalts (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 16 Allgemeines (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 17 Bezüge für den Sterbemonat (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 18 Sterbegeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 19 Witwengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 20 Höhe des Witwengeldes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 21 Witwenabfindung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 23 Waisengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 24 Höhe des Waisengeldes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 27 Beginn der Zahlungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 28 Witwerversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 29 Zahlung der Bezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 30 Allgemeines (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 31 Dienstunfall (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 31a Einsatzversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 33 Heilverfahren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 34 Pflegekosten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 35 Unfallausgleich (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 36 Unfallruhegehalt (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 46a (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 47 Übergangsgeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50a Kindererziehungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50f Abzug für Pflegeleistungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 62 Anzeigepflicht (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 63 Gleichstellungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 66 Beamte auf Zeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptber (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 68 Ehrenbeamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69l Übergangsregelung zu § 55 (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 70 Allgemeine Anpassung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 72 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 73 - § 76 Arten der Versorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 86 Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 87 Unfallfürsorge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 88 Abfindung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 89 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 92 bis 104 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 105 Außerkrafttreten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107b Verteilung der Versorgungslasten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 108 Anwendungsbereich in den Ländern (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 109 (Inkrafttreten) (BeamtVG)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)