Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)
Fassung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 150), zuletzt durch Artikel 20g des Gesetzes vom 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) geändert
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
§ 1a Lebenspartnerschaft
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt 2
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen
Einrichtung
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 14 Höhe des Ruhegehalts
§ 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion
Abschnitt 3
Hinterbliebenenversorgung
§ 16 Allgemeines
§ 17 Bezüge für den Sterbemonat
§ 18 Sterbegeld
§ 19 Witwengeld
§ 20 Höhe des Witwengeldes
§ 21 Witwenabfindung
§ 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen
§ 23 Waisengeld
§ 24 Höhe des Waisengeldes
§ 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 27 Beginn der Zahlungen
§ 28 Witwerversorgung
Abschnitt 4
Bezüge bei Verschollenheit
§ 29 Zahlung der Bezüge
Abschnitt 5
Unfallfürsorge
§ 30 Allgemeines
§ 31 Dienstunfall
§ 31a Einsatzversorgung
§ 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 33 Heilverfahren
§ 34 Pflegekosten
§ 35 Unfallausgleich
§ 36 Unfallruhegehalt
§ 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte
§ 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 45 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
§ 46a (weggefallen)
Abschnitt 6
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 47 Übergangsgeld
§ 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte
§ 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt 7
Gemeinsame Vorschriften
§ 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft
§ 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag
§ 50a Kindererziehungszuschlag
§ 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld
§ 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 50f Abzug für Pflegeleistungen
§ 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld
§ 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen
§ 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher
oder überstaatlicher Verwendung
§ 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung
§ 62 Anzeigepflicht
§ 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten
§ 63 Gleichstellungen
Abschnitt 8
Sondervorschriften
§ 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt 9
Versorgung besonderer Beamtengruppen
§ 66 Beamte auf Zeit
§ 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen mit Bezügen nach der Bundesbesoldungsordnung W
§ 68 Ehrenbeamte
Abschnitt 10
Übergangsvorschriften
§ 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger
§ 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle
§ 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte
§ 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger
§ 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten
§ 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
§ 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters
§ 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes
§ 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes
§ 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
§ 69l Übergangsregelung zu § 55
§ 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
Abschnitt 11
Anpassung der Versorgungsbezüge
§ 70 Allgemeine Anpassung
§ 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge
§§ 72 bis 76 (weggefallen)
Abschnitt 12
(weggefallen)
Abschnitt 13
Übergangsvorschriften alten Rechts
§ 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte
§ 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 86 Hinterbliebenenversorgung
§ 87 Unfallfürsorge
§ 88 Abfindung
§ 89 (weggefallen)
§ 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren
§§ 92 bis 104 (weggefallen)
Abschnitt 14
Schlussvorschriften
§ 105 Außerkrafttreten
§ 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften
§ 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
§ 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 107b Verteilung der Versorgungslasten
§ 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen
§ 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie
§ 108 Anwendungsbereich in den Ländern
§ 109 (Inkrafttreten)
Red 20231013
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- Die Beamtenversorgung: § 3 Regelung durch Gesetz (BeamtVG) mit Hinweisen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (BeamtVGVwV)
- Die Beamtenversorgung: § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 6a Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 11 Sonstige Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12 Ausbildungszeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12a Nicht zu berücksichtigende Zeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 12b Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 13 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 14 Höhe des Ruhegehalts (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 14a Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 15 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte auf Lebenszeit und auf Probe (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 15a Beamte auf Zeit und auf Probe in leitender Funktion (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 16 Allgemeines (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 17 Bezüge für den Sterbemonat (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 18 Sterbegeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 19 Witwengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 20 Höhe des Witwengeldes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 21 Witwenabfindung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 22 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 23 Waisengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 24 Höhe des Waisengeldes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 25 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 26 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamten auf Lebenszeit und auf Probe (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 27 Beginn der Zahlungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 28 Witwerversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 29 Zahlung der Bezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 30 Allgemeines (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 31 Dienstunfall (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 31a Einsatzversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 32 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 33 Heilverfahren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 34 Pflegekosten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 35 Unfallausgleich (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 36 Unfallruhegehalt (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 37 Erhöhtes Unfallruhegehalt (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 38 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 38a Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 39 Unfall-Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 41 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 42 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 43 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 43a Schadensausgleich in besonderen Fällen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 44 Nichtgewährung von Unfallfürsorge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 45 Meldung und Untersuchungsverfahren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 46 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 46a (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 47 Übergangsgeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 47a Übergangsgeld für entlassene politische Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 48 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 49 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, Versorgungsauskunft (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50 Familienzuschlag und Ausgleichsbetrag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50a Kindererziehungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50b Kindererziehungsergänzungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50c Kinderzuschlag zum Witwengeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50d Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50e Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 50f Abzug für Pflegeleistungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 51 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 52 Rückforderung von Versorgungsbezügen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 53 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 53a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld, Witwenaltersgeld oder Waisenaltersgeld (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 54 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 55 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 55a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsabfindungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 56 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 57 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 58 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 61 Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 62 Anzeigepflicht (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 62a Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 63 Gleichstellungen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 64 Entzug von Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 65 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 66 Beamte auf Zeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 67 Professoren an Hochschulen, Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure, Wissenschaftliche und Künstlerische Assistenten mit Bezügen nach § 77 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Professoren und hauptber (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 68 Ehrenbeamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69 Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1977 vorhandene Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69a Anwendung bisherigen und neuen Rechts für am 1. Januar 1992 vorhandene Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69b Übergangsregelungen für vor dem 1. Juli 1997 eingetretene Versorgungsfälle (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69c Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 1999 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 1999 vorhandene Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69d Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2001 eingetretene Versorgungsfälle und für am 1. Januar 2001 vorhandene Beamte und Versorgungsempfänger (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69e Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69f Übergangsregelungen zur Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69g Versorgungsüberleitungsregelungen aus Anlass des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69h Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69i Übergangsregelung aus Anlass des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes und des Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69j Übergangsregelung aus Anlass des Professorenbesoldungsneuregelungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69k Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Änderung des Versorgungsrücklagegesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69l Übergangsregelung zu § 55 (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 69m Übergangsregelung aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 70 Allgemeine Anpassung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 71 Erhöhung der Versorgungsbezüge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 72 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 73 - § 76 Arten der Versorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 84 Ruhegehaltfähige Dienstzeit (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 85 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamte (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 85a Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 86 Hinterbliebenenversorgung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 87 Unfallfürsorge (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 88 Abfindung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 89 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 90 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 91 Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistenten und Lektoren (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 92 bis 104 (weggefallen) (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 105 Außerkrafttreten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 106 Verweisung auf aufgehobene Vorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107b Verteilung der Versorgungslasten (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107c Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107d Befristete Ausnahme für Verwendungseinkommen (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 107e Sonderregelungen zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 108 Anwendungsbereich in den Ländern (BeamtVG)
- Die Beamtenversorgung: § 109 (Inkrafttreten) (BeamtVG)
- Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG)