Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) - Übersicht -

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Beamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) - Übersicht -

vom 26. Januar 2010, zuletzt mehrfach geändert, z.B. § 87b aufgehoben durch Artikel 2 und 3 des Gesetzes vom 11. Juli 2023 (HmbGVBl. S. 250).


Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz

 

Abschnitt 2
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 11 Sonstige Zeiten

§ 12 Ausbildungszeiten

§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 16 Höhe des Ruhegehalts

§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion

 

Abschnitt 3
Hinterbliebenenversorgung

§ 20 Allgemeines

§ 21 Bezüge für den Sterbemonat

§ 22 Sterbegeld

§ 23 Witwen- und Witwergeld

§ 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes

§ 25 Witwen- oder Witwerabfindung

§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner

§ 27 Waisengeld

§ 28 Höhe des Waisengeldes

§ 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 31 Beginn der Zahlungen

 

Abschnitt 4
Bezüge bei Verschollenheit

§ 32 Zahlung der Bezüge

 

Abschnitt 5
Unfallfürsorge

§ 33 Allgemeines

§ 34 Dienstunfall

§ 35 Einsatzversorgung

§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 37 Heilverfahren

§ 38 Pflegeaufwendungen

§ 39 Unfallausgleich

§ 40 Unfallruhegehalt

§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 43a Unfallsterbegeld

§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 51a Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat

§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Abschnitt 6
Übergangsgeld, Ausgleich

§ 53 Übergangsgeld

§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte

§ 55 (aufgehoben)

 

Abschnitt 7
Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung und nichterwerbsmäßigen Pflege

§ 56 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 57 Kinderzuschlag zum Witwen- oder Witwergeld

§ 58 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

 

Abschnitt 8
Gemeinsame Vorschriften

§ 60 Festsetzung und Zahlung der Versorgungsbezüge, des Alters- und Hinterbliebenenaltersgeldes

§ 61 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, Erhöhungsbetrag, jährliche Sonderzahlung

§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen, Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld

§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 67a Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Altersgeld und Abfindungen aus einem früheren Beamtenverhältnis

§ 68 Kürzung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes nach der Ehescheidung

§ 69 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes

§ 70 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 72 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung

§ 73 Anzeigepflicht

§ 74 Anwendungsbereich

 

Abschnitt 9
Sondervorschriften

§ 75 Entzug von Hinterbliebenenversorgung sowie Hinterbliebenenaltersgeld

§ 76 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge und des Altersgeldes

 

Abschnitt 10
Versorgung besonderer Beamtengruppen

§ 77 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 78 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis

§ 79 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

 

Abschnitt 11
Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 80 Allgemeine Anpassung

 

Abschnitt 12
Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren

§ 81 Verteilung der Versorgungslasten

§ 82 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

 

Abschnitt 13
Übergangsvorschriften für vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie Versorgungsfälle ab 1. Februar 2010

§ 83 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 84 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte

§ 85 Ruhegehaltssätze für am 31. Dezember 1991 und am 1. Februar 2010 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 86 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 87 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten sowie Lektorinnen und Lektoren

§ 87a Übergangsregelung aus Anlass der Einführung von Grundleistungsbezügen

§ 87b (aufgehoben)

§ 87c Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Verbesserung der Besoldung der Lehrkräfte mit einer

Lehramtsbefähigung der Lehramtstypen 1 bis 3 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

§ 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§ 89 Übergangsregelungen zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters

 

Abschnitt 13a
Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld

§ 89a Altersgeld

§ 89b Verzicht auf den Anspruch auf Altersgeld

§ 89c Höhe des Altersgeldes

§ 89d Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld, vorzeitige Beendigung des Ruhens

§ 89e Aberkennung von Altersgeld, Erlöschen des Anspruchs wegen Verurteilung

§ 89f Hinterbliebenenaltersgeld

§ 89g Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 89h Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 89i Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag 

§ 89j Abfindung

§ 89k Zuständigkeit

 

Abschnitt 14
Schlussvorschriften

§ 90 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 91 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


Seminare zur Beamtenversorgung 

Praxis-Seminare zum Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern. Veranstalter: INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte, der seit 1997 - also seot mehr als 25 Jahren zu den wichtigsten Themen rund um Beamtinnen und Beamte sowie den Öffentlichen Dienst publiziert und referiert. Dipl. Verw. Uwe Tillmann gilt als Experte für diesen Themenkreis und wird von Behörden auf allen Ebenen als Referent verpflichtet.

Mehr Informationen (Orte und Termine): www.die-oeffentliche-verwaltung.de


Red 20230927

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