>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Saarländischen Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Saarland Beamtenversorgungsgesetz (SBeamtVG): § 32 Allgemeines
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 32 Allgemeines
(1) Wird eine Beamtin oder ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihr oder ihm und ihren oder seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Satz 2 gilt auch, wenn die Schädigung durch besondere Einwirkungen verursacht worden ist, die generell geeignet sind, bei der Mutter einen Dienstunfall im Sinne des § 33 Absatz 3 zu verursachen.
(2) Die Unfallfürsorge umfasst
1. Einsatzversorgung im Sinne des § 34,
2. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 35),
3. Heilverfahren (§§ 36, 37),
4. Unfallausgleich (§ 38),
5. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 39 bis 41),
6. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 43 bis 46),
7. einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung (§ 47),
8. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 48).
Im Falle des Absatzes 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin Leistungen nach den Nummern 3 und 4 sowie nach § 42.
(3) Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240813