Die Beamtenversorgung: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 34 Versorgungsurheber

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

 

>>>zur Übersicht des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG)

 

Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 34 Versorgungsurheber

 

Unterabschnitt 2
Laufende Leistungen 

Art. 34 Versorgungsurheber

Versorgungsurheber für die in diesem Unterabschnitt geregelten Ansprüche sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, verstorbene

1. Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit, die die Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 1 erfüllt haben,

2. Beamte und Beamtinnen auf Zeit, die die Voraussetzungen des Art. 123 BayBG erfüllt haben,

3. Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen sowie

4. Beamte und Beamtinnen auf Probe, die an den Folgen einer Dienstbeschädigung (§ 28 Abs. 1 BeamtStG) verstorben sind oder denen die Entscheidung über die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit (§ 28 Abs. 2 BeamtStG) zugestellt war.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240812

mehr zu: Bayern
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024