Die Beamtenversorgung: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) - Übersicht -

 

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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG)

vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 528, 764) BayRS 2033-1-1-F, zuletzt durch die §§ 4, 5 und 6 des Gesetzes vom 23. Juni 2022 (GVBl. S. 254) geändert

 

Teil 1 Allgemeine Vorschriften 

Art. 1 Geltungsbereich

Art. 2 Arten der Versorgung, Begriffsbestimmungen

Art. 3 Regelung durch Gesetz

Art. 4 Allgemeine Anpassung

Art. 5 Zahlungsweise

Art. 6 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Art. 7 Rückforderung von Versorgungsbezügen

Art. 8 Verjährung

Art. 9 Festsetzung, Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung

Art. 10 Anzeige- und Mitwirkungspflichten

 

Teil 2 Versorgungsbezüge (Art. 11–82)

Abschnitt 1 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag (Art. 11–30)

Unterabschnitt 1 Anspruchsvoraussetzungen (Art. 11)

Art. 11 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

 

Unterabschnitt 2 Ruhegehaltfähige Bezüge (Art. 12–13)

Art. 12 Ruhegehaltfähige Bezüge

Art. 13 Ruhegehaltfähigkeit von Hochschulleistungsbezügen

 

Unterabschnitt 3 Ruhegehaltfähige Dienstzeit (Art. 14–25)

Art. 14 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

Art. 15 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

Art. 16 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

Art. 17 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

Art. 18 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

Art. 19 Sonstige Zeiten

Art. 20 Ausbildungszeiten

Art. 21 Zeiten in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet

Art. 22 Wissenschaftliche Qualifikationszeiten

Art. 23 Zurechnungszeit und besondere Verwendungen

Art. 24 Allgemeine Bestimmungen zur Berücksichtigung von Dienstzeiten

Art. 25 Ausschlusszeiten

 

Unterabschnitt 4 Ruhegehalt (Art. 26–28)

Art. 26 Höhe des Ruhegehalts

Art. 27 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

Art. 28 Ruhegehaltssatz für Beamte und Beamtinnen auf Zeit

 

Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag; Beamte und Beamtinnen auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion (Art. 29–30)

Art. 29 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamte und Beamtinnen

Art. 30 Beamte und Beamtinnen auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion

 

Abschnitt 2 Hinterbliebenenversorgung (Art. 31–44)

Art. 31 Allgemeines

 

Unterabschnitt 1 Einmalige Leistungen (Art. 32–33)

Art. 32 Bezüge für den Sterbemonat

Art. 33 Sterbegeld

 

Unterabschnitt 2 Laufende Leistungen (Art. 34–44)

Art. 34 Versorgungsurheber

Art. 35 Witwengeld

Art. 36 Höhe des Witwengeldes

Art. 37 Witwenabfindung

Art. 38 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwer oder Witwen

Art. 39 Waisengeld

Art. 40 Höhe des Waisengeldes

Art. 41 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

Art. 42 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

Art. 43 Beginn der Zahlungen

Art. 44 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung

 

Abschnitt 3 Unfallfürsorge (Art. 45–66)
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften; Verfahren (Art. 45–49)

Art. 45 Allgemeines

Art. 46 Dienstunfall

Art. 47 Meldung und Untersuchungsverfahren

Art. 48 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

Art. 49 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Unterabschnitt 2 Leistungen der Unfallfürsorge (Art. 50–63)

Art. 50 Heilverfahren, Verordnungsermächtigung

Art. 51 Pflegekosten

Art. 52 Unfallausgleich

Art. 53 Unfallruhegehalt

Art. 54 Erhöhtes Unfallruhegehalt

Art. 55 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und Beamtinnen sowie frühere Ruhestandsbeamte und Ruhestandsbeamtinnen

Art. 56 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

Art. 57 Unfallsterbegeld

Art. 58 Unfallhinterbliebenenversorgung

Art. 59 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

Art. 60 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

Art. 61 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

Art. 62 Einmalige Unfallentschädigung

Art. 63 Ehrenbeamte und Ehrenbeamtinnen

 

Unterabschnitt 3 Einsatzversorgung (Art. 64–66)

Art. 64 Einsatzunfall

Art. 65 Unfallfürsorge bei Einsatzunfall

Art. 66 Schadensausgleich

 

Abschnitt 4 Übergangsgeld, Bezüge bei Verschollenheit (Art. 67–68)

Art. 67 Übergangsgeld

Art. 68 Bezüge bei Verschollenheit


Abschnitt 5 Familienbezogene Leistungen (Art. 69–74)

Unterabschnitt 1 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag (Art. 69–70)

Art. 69 Familienzuschlag

Art. 70 Ausgleichsbetrag

 

Unterabschnitt 2 Zuschlag für Zeiten der Kindererziehung und der Pflege neben dem Ruhegehalt (Art. 71–73)

Art. 71 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschläge

Art. 72 Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag

Art. 73 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

 

Unterabschnitt 3 Zuschlag zum Witwengeld (Art. 74)
Art. 74 Kinderzuschlag zum Witwen

 

Abschnitt 6 Sonderzahlung (Art. 75–79)

Art. 75 Anspruch und Bestandteile

Art. 76 Grundbetrag

Art. 77 Sonderbetrag für Kinder

Art. 78 Ausschlusstatbestände

Art. 79 Zahlungsweise, Teilsonderzahlung

 

Abschnitt 7 Verlust der Versorgung (Art. 80–82)

Art. 80 Verlust der Versorgung infolge Verurteilung

Art. 81 Verlust der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

Art. 82 Verlust der Versorgung bei verfassungsfeindlicher Betätigung

 

Teil 3 Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften (Art. 83–93)

Abschnitt 1 Zusammentreffen mit anderen Bezügen und Einkünften (Art. 83–91) 

Unterabschnitt 1 Ruhensvorschriften (Art. 83–87)

Art. 83 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

Art. 84 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

Art. 85 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten oder Altersgeld

Art. 86 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

Art. 87 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

 

Unterabschnitt 2 Gemeinsame Bestimmungen (Art. 88–91)

Art. 88 Erhöhung der Höchstgrenzen

Art. 89 Mindestbelassung bei Unterhaltsbeitrag nach Art. 55

Art. 90 Reihenfolge der Anwendung der Anrechnungs-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften

Art. 91 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

 

Abschnitt 2 Versorgungsausgleich (Art. 92–93)

Art. 92 Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleichs

Art. 93 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge

 

Teil 4 Versorgungslastenteilung bei landesinternen Dienstherrenwechseln (Art. 94–99a)

Art. 94 Dienstherrenwechsel

Art. 95 Versorgungslastenteilung

Art. 96 Abfindung

Art. 97 Berechnungsgrundlagen

Art. 98 Weitere Zahlungsansprüche

Art. 99 Dokumentationspflichten und Zahlungsmodalitäten

Art. 99a Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union


Teil 5 Überleitungs- und Übergangsvorschriften (Art. 100–114d)

Abschnitt 1 Überleitung vorhandener Versorgungsberechtigter (Art. 100–102)

Art. 100 Besondere Bestandskraft

Art. 101 Bezügebestandteile

Art. 102 Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich

 

Abschnitt 2 Übergangsregelung für vorhandene Beamte und Beamtinnen (Art. 103–106)

Art. 103 Besondere Bestimmungen zu den ruhegehaltfähigen Bezügen, zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit und zum Ruhegehalt

Art. 104 Ruhegehalt und Übergangsgeld auf Grund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht

Art. 105 Hinterbliebenenversorgung

Art. 106 Übergangsregelung zur Anhebung der Altersgrenzen

 

Abschnitt 3 Anpassungen der Versorgung (Art. 107)
Art. 107 Besondere Maßgaben

 

Abschnitt 4 Übergangsvorschriften zur Versorgungslastenteilung (Art. 108–112)

Art. 108 Laufende Erstattungen

Art. 109 Versorgungslastenteilung bei vergangenen Dienstherrenwechseln ohne laufende Erstattung

Art. 110 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach Art. 95

Art. 111 Versorgungslastenteilung im Fall eines zusätzlichen Dienstherrenwechsels nach dem Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag

Art. 112 Übernahme der Versorgungslasten in Altfällen

 

Abschnitt 5 Sonstige Übergangsvorschriften (Art. 113–114d)

Art. 113 Entpflichtete Professoren und Professorinnen

Art. 113a Überleitung von Versorgungsberechtigten mit Besoldungsgruppen W 2 und W 3; Hochschulleistungsbezüge

Art. 114 (aufgehoben)

Art. 114a Kindererziehungszuschlag für vor 1992 geborene Kinder

Art. 114b Pflegezuschlag und Kinderpflegeergänzungszuschlag für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfänger

Art. 114c Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2020 vorhandene Versorgungsempfänger

Art. 114d Übergangsvorschrift für am 1. Januar 2022 vorhandene Versorgungsempfänger

 

Teil 6 Schlussvorschriften (Art. 115–118)

Art. 115 Gleichstehende Tatbestände

Art. 116 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften

Art. 117 Anpassung der Versorgung

Art. 118 Inkrafttreten 


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Red 20240812

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