>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes (BayBeamtVG)
Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 102 Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich
Art. 102 Versorgung künftiger Hinterbliebener, Versorgungsausgleich
(1) 1Der Hinterbliebenenversorgung nach am 1. Januar 2011 vorhandenen Ruhestandsbeamten oder Ruhestandsbeamtinnen ist das von den Verstorbenen bezogene jeweilige Ruhegehalt zugrunde zu legen; Art. 100 Abs. 2 Satz 4 und 5 und Abs. 5 gilt entsprechend. 2Für die Hinterbliebenenversorgung aus einer vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Ehe, bei der mindestens ein Ehegatte vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, beträgt das Witwengeld (Art. 35) 60 v.H. des Ruhegehalts, das der oder die Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er oder sie am Todestag in den Ruhestand getreten wäre; Art. 74 ist in diesen Fällen nicht anzuwenden.
(2) 1Ist die Entscheidung des Familiengerichts vor dem 1. Januar 2011 wirksam geworden, wird die Kürzung des im Zeitpunkt der Wirksamkeit der Entscheidung zustehenden Ruhegehalts nach Art. 92 bei am 1. Januar 2011 vorhandenen Ruhestandsbeamten und Ruhestandsbeamtinnen erst dann vorgenommen, wenn aus der Versicherung des berechtigten Ehegatten eine Rente zu gewähren oder eine Zahlung nach § 5 BVersTG oder entsprechendem Landesrecht zu leisten ist. 2 Art. 92 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.
(3) Art. 100 Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt entsprechend im Fall des Art. 44 Abs. 5 Satz 1, soweit der frühere Anspruch vor dem 1. Januar 2011 entfallen ist.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240812