Die Beamtenversorgung: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 118 Inkrafttreten

 

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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 118 Inkrafttreten

 

 

Art. 118 Inkrafttreten

Dieses Gesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft und wurde als § 2 des Gesetzes zum Neuen Dienstrecht in Bayern vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410) verkündet. Abweichend von Satz 1 traten Art. 9 Abs. 2 Satz 1 und Art. 50 Abs. 4 dieses Gesetzes am 1. November 2010 in Kraft.


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Red 20240812

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