Die Beamtenversorgung: Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 75 Anspruch und Bestandteile

 

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Bayerisches Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG): Art. 75 Anspruch und Bestandteile

 

Abschnitt 6
Sonderzahlung

Art. 75 Anspruch und Bestandteile

Versorgungsberechtigte mit laufenden Versorgungsbezügen erhalten eine jährliche Sonderzahlung. Sie besteht aus einem Grundbetrag (Art. 76) und einem Sonderbetrag für Kinder (Art. 77).


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Red 20240812

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