Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) § 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtig

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) des Landes Hamburg

 

Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG): § 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

 

 

§ 88 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

Für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Februar 2014 eingetreten sind, gilt anstelle der nach § 12 Absatz 1 Satz 1 höchstens anrechenbaren Zeit einer Hochschulausbildung einschließlich Prüfungszeit folgender Zeitraum:

Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalles vor dem

Zeitraum der höchstens anrechenbaren Zeit einer Hochschulausbildung

1.

1. August 2010

1095 Tage

2.

1. Februar 2011

1065 Tage

3.

1. August 2011

1035 Tage

4.

1. Februar 2012

1005 Tage

5.

1. August 2012

975 Tage

6.

1. Februar 2013

945 Tage

7.

1. August 2013

915 Tage

8.

1. Februar 2014

885 Tage


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240813 

mehr zu: Hamburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024