Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG) § 81 Verteilung der Versorgungslasten

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG): § 81 Verteilung der Versorgungslasten

 

Abschnitt 12
Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren 

§ 81 Verteilung der Versorgungslasten

Für die Verteilung von Versorgungslasten bei landesinternen Dienstherrenwechseln gelten die Regelungen des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages vom 16. Dezember 2009 bis 26. Januar 2010 (HmbGVBl. S. 425) entsprechend.


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Red 20240813 

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