>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (HmbBeamtVG) des Landes Hamburg
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter der Freien und Hansestadt Hamburg (Landesbeamtenversorgungsgesetz - HmbBeamtVG): § 89c Höhe des Altersgeldes
§ 89c Höhe des Altersgeldes
(1) Das Altersgeld beträgt für jedes Jahr altersgeldfähiger Dienstzeit 1,79375 vom Hundert der altersgeldfähigen Dienstbezüge, insgesamt jedoch höchstens 71,75 vom Hundert. § 16 Absatz 1 Sätze 2 und 3 gilt entsprechend.
(2) Altersgeldfähige Dienstbezüge sind
1. das Grundgehalt,
2. sonstige Dienstbezüge, die als ruhegehaltfähig bezeichnet werden,
3. Leistungsbezüge nach § 32 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes, soweit sie nach § 38 des Hamburgischen Besoldungsgesetzes ruhegehaltfähig sind.
§ 5 Absatz 1 Sätze 2 und 3 sowie Absätze 3 und 5 bis 8 gilt entsprechend.
(3) Zur Ermittlung der altersgeldfähigen Dienstzeit sind die §§ 6, 8, 9, 13 und 14 entsprechend anzuwenden. Zeiten, für die in einem anderen Alterssicherungssystem Anwartschaften auf Altersgeld oder gleichwertige Alterssicherungsansprüche erworben wurden, werden bei der Berechnung der altersgeldfähigen Dienstzeit nicht berücksichtigt.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240813