Die Beamtenversorgung: Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) - Übersicht -
Die Beamtenversorgung:
Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) - Übersicht -
I.d.F. der Bekanntmachung vom 2.04.2013 (Nds. GVBl. S. 73 - VORIS 20442 -), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.11.2022 (Nds. GVBl. S. 732)
Inhaltsübersicht
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich, Gleichstellung
§ 2 Arten der Versorgung
§ 3 Regelung durch Gesetz
Abschnitt II
Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag
§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
§ 11 Sonstige Zeiten
§ 12 Ausbildungszeiten
§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
§ 16 Höhe des Ruhegehalts
§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe
§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
Abschnitt III
Hinterbliebenenversorgung
§ 20 Allgemeines
§ 21 Bezüge für den Sterbemonat
§ 22 Sterbegeld
§ 23 Witwen- und Witwergeld
§ 24 Höhe des Witwen- und Witwergeldes
§ 25 Witwen- und Witwerabfindung
§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen, nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehefrauen und Ehemänner
§ 27 Waisengeld
§ 28 Höhe des Waisengeldes
§ 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe
§ 31 Beginn der Zahlungen
Abschnitt IV
Bezüge bei Verschollenheit
§ 32 Zahlung der Bezüge
Abschnitt V
Unfallfürsorge
§ 33 Allgemeines
§ 34 Dienstunfall
§ 35 Einsatzversorgung
§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
§ 37 Erstattung von Aufwendungen für Heilverfahren, für Kleider- und Wäscheverschleiß, für Überführung und Bestattung sowie Erstattung von Verdienstausfall und Arbeitsentgelt
§ 38 Erstattung von Pflegeaufwendungen und von Verdienstausfall der Pflegeperson
§ 39 Unfallausgleich
§ 40 Unfallruhegehalt
§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
Abschnitt VI
Übergangsgeld, Ausgleich
§ 53 Übergangsgeld
§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
§ 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
Abschnitt VII
Gemeinsame Vorschriften
§ 56 Zahlung der Versorgungsbezüge
§ 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
§ 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
§ 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
§ 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
§ 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen
§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung
§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
§ 69 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
§ 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
§ 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
§ 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
§ 74 Anzeigepflicht
§ 75 Anwendungsbereich
Abschnitt VIII
Sondervorschriften
§ 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
§ 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
Abschnitt IX
Versorgung besonderer Beamtinnen- und Beamtengruppen
§ 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
§ 79 Hochschulpersonal
§ 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
Abschnitt X
Altersgeld
§ 81 Anspruch auf Altersgeld
§ 82 Höhe des Altersgeldes
§ 83 Zahlung des Altersgeldes
§ 84 Hinterbliebenenaltersgeld
§ 85 Anwendbare Vorschriften
§ 86 Zusammentreffen von Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld mit Versorgungsbezügen und anderen
Versorgungsleistungen
§ 87 Auskunftsanspruch
Abschnitt XI
Übergangsregelungen und allgemeine Anpassungen
§ 88 Übergangsregelungen für zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Dezember 2011 eingetretene Versorgungsfälle
§ 89 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2002 eingetretene Versorgungsfälle
§ 90 Übergangsregelungen für am 1. Dezember 2011 vorhandene Beamtinnen und Beamte
§ 90a Übergangsregelung für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger, Beamtinnen und Beamte
§ 91 Allgemeine Anpassung
§ 92 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
§ 93 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte
§ 94 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
§ 95 Hinterbliebenenversorgung
§ 96 Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen und Wissenschaftliche Assistenten, Lektorinnen und Lektoren
Abschnitt XII
Schlussvorschriften
§ 97 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 98 Verwendung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 99 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 100 Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
§ 101 Einmalige Energiepreispauschale
Anlage
Höhe der Zuschläge nach den §§ 58 bis 61
Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
Red 20231010 / 20231003
mehr zu: Niedersachsen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) Anlage 1
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) Anlage 2
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 1 Geltungsbereich, Gleichstellung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 2 Arten der Versorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 3 Regelung durch Gesetz
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 9 Nichtberufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 11 Sonstige Zeiten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 12 Ausbildungszeiten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 16 Höhe des Ruhegehalts
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe und auf Zeit in leitender Funktion
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 20 Allgemeines
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 21 Bezüge für den Sterbemonat
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 22 Sterbegeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 23 Witwen- und Witwergeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 24 Höhe des Witwen- und Witwergeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 25 Witwen- und Witwerabfindung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen, nicht witwergeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 27 Waisengeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 28 Höhe des Waisengeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 29 Zusammentreffen von Witwen- oder Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeit
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamte
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 31 Beginn der Zahlungen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 32 Zahlung der Bezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 33 Allgemeines
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 34 Dienstunfall
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 35 Einsatzversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 37 Erstattung von Aufwendungen für Heilverfahren, für Kleider- und Wäschevers
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 38 Erstattung von Pflegeaufwendungen und von Verdienstausfall der Pflegeperso
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 39 Unfallausgleich
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 40 Unfallruhegehalt
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestan
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 51 Meldung und Untersuchungsverfahren
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 53 Übergangsgeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 56 Zahlung der Versorgungsbezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinko
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlic
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Entschädigung oder Versor
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 69 Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 74 Anzeigepflicht
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 75 Anwendungsbereich
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 79 Hochschulpersonal
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 81 Anspruch auf Altersgeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 82 Höhe des Altersgeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 83 Zahlung des Altersgeldes
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 84 Hinterbliebenenaltersgeld
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 85 Anwendbare Vorschriften
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 86 Zusammentreffen von Alters- und Hinterbliebenenaltersgeld mit Versorgungsb
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 87 Auskunftsanspruch
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 88 Übergangsregelungen für zwischen dem 31. Dezember 2001 und dem 1. Dezember
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 89 Übergangsregelungen für vor dem 1. Januar 2002 eingetretene Versorgungsfäl
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 90 Übergangsregelungen für am 1. Dezember 2011 vorhandene Beamtinnen und Beam
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 90a Übergangsregelung für am 1. Januar 2017 vorhandene Versorgungsempfängerin
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 91 Allgemeine Anpassung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 92 Ruhegehaltfähige Dienstzeit
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 93 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 94 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 95 Hinterbliebenenversorgung
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 96 Hochschullehrerinnen, Hochschullehrer, Wissenschaftliche Assistentinnen un
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 97 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 98 Verwendung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass d
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 99 Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-r
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 100 Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
- Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) § 101 Einmalige Energiepreispauschale
- Die Beamtenversorgung: Niedersachsen
- Die Beamtenversorgung: Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz (NBeamtVG) - Übersicht -