Die Beamtenversorgung: Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG) § 4 Arten der Versorgung

 

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Die Beamtenversorgung: Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgBeamtVG) § 4 Arten der Versorgung

 

 

§ 4 Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
Hinterbliebenenversorgung,
Bezüge bei Verschollenheit,
Unfallfürsorge,
Übergangsgeld,
Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,
Familienzuschlag nach § 69 Absatz 2,
Ausgleichsbetrag nach § 70,
Leistungen nach den §§ 71 bis 73.


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Red 20240813 

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