Die Beamtenversorgung: Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz (BbgBeamtVG) § 90 Als Landesrecht weitergeltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landesbeamtenversorgungsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgBeamtVG)

 

Die Beamtenversorgung: Beamtenversorgungsgesetz für das Land Brandenburg (BbgBeamtVG) § 90 Als Landesrecht weitergeltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

 

§ 90 Als Landesrecht weitergeltende Rechts- und Verwaltungsvorschriften

Die zur Ausführung des Beamtenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1999 (BGBl. I S. 322, 847, 2033), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2006 (BGBl. I S. 1652, 1657) geändert worden ist, für Bundesbeamte anwendbaren Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, bis zum Erlass entsprechender landesrechtlicher Vorschriften weiter. Die Beamtenversorgungs-Übergangsverordnung findet keine Anwendung.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240813 

mehr zu: Brandenburg
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024