Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG) - Inhaltsverzeichnis -

 

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Beamtenversorgungsrecht in Bremen

Gesetz über die Versorgung der bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter (Bremisches Beamtenversorgungsgesetz - BremBeamtVG)

Bremisches Beamtenversorgungsgesetz vom 14.11.2014, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 02.05.2023 (Brem.GBl. S. 415, 418).

Inhaltsübersicht

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Arten der Versorgung

§ 3 Regelung durch Gesetz

 

Abschnitt 2 Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag

§ 4 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts

§ 5 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge

§ 6 Regelmäßige ruhegehaltfähige Dienstzeit

§ 7 Erhöhung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit

§ 8 Berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 9 Nicht berufsmäßiger Wehrdienst und vergleichbare Zeiten

§ 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst

§ 11 Sonstige Zeiten

§ 12 Ausbildungszeiten

§ 13 Nicht zu berücksichtigende Zeiten

§ 14 Zeiten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet

§ 15 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung

§ 16 Höhe des Ruhegehalts

§ 17 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes

§ 18 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit und auf Probe

§ 19 Beamtinnen und Beamte auf Probe in leitender Funktion

 

Abschnitt 3 Hinterbliebenenversorgung

§ 20 Allgemeines

§ 21 Bezüge für den Sterbemonat

§ 22 Sterbegeld

§ 23 Witwen- und Witwergeld

§ 24 Höhe des Witwen- oder Witwergeldes

§ 25 Witwen- oder Witwerabfindung

§ 26 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen und frühere Ehefrauen sowie für nicht witwergeldberechtigte Witwer und frühere Ehemänner

§ 27 Waisengeld

§ 28 Höhe des Waisengeldes

§ 29 Zusammentreffen von Witwen- und Witwergeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen

§ 30 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit und auf Probe

§ 31 Beginn der Zahlungen

 

Abschnitt 4 Bezüge bei Verschollenheit

§ 32 Zahlung der Bezüge

 

Abschnitt 5 Unfallfürsorge

§ 33 Allgemeines

§ 34 Dienstunfall

§ 35 Einsatzversorgung

§ 36 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen

§ 37 Heilverfahren

§ 38 Pflegekosten und Hilflosigkeitszuschlag

§ 39 Unfallausgleich

§ 40 Unfallruhegehalt

§ 41 Erhöhtes Unfallruhegehalt

§ 42 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte, frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte

§ 43 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes

§ 44 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

§ 45 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie

§ 46 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene

§ 47 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung

§ 48 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung

§ 49 Schadensausgleich in besonderen Fällen

§ 50 Nichtgewährung von Unfallfürsorge

§ 51 Meldung und Untersuchungsverfahren

§ 52 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche

 

Abschnitt 6 Übergangsgeld, Ausgleich

§ 53 Übergangsgeld

§ 54 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte

§ 55 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen

 

Abschnitt 7 Gemeinsame Vorschriften

§ 56 Zahlung der Versorgungsbezüge

§ 57 Familienzuschlag, Ausgleichsbetrag, jährliche Sonderzahlung

§ 58 Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag

§ 59 Kinderzuschlag zum Witwen- und Witwergeld

§ 60 Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag

§ 61 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen

§ 62 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 63 Rückforderung von Versorgungsbezügen

§ 64 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen

§ 65 Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge

§ 66 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten

§ 67 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung

§ 68 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigungen oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments

§ 69 Kürzung der Versorgungsbezüge, des Altersgeldes und des Hinterbliebenenaltersgeldes nach der Ehescheidung

§ 70 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge oder des Altersgeldes

§ 71 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

§ 72 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung

§ 73 Erlöschen der Witwen-, Witwer- und Waisenversorgung

§ 74 Anzeigepflicht

§ 75 Anwendungsbereich

 

Abschnitt 8 Sondervorschriften

§ 76 Entzug von Hinterbliebenenversorgung oder Hinterbliebenenaltersgeld

§ 77 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge

 

Abschnitt 9 Versorgung besonderer Beamtengruppen

§ 78 Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 79 Wissenschaftliches und künstlerisches Personal sowie hauptberufliches Leitungspersonal an Hochschulen im Beamtenverhältnis

§ 80 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

 

Abschnitt 10 Anpassung der Versorgungsbezüge

§ 81 Allgemeine Anpassung

 

Abschnitt 11 Versorgungslastenbeteiligung früherer Dienstherren

§ 82 Verteilung der Versorgungslasten bei landesinternen Dienstherrenwechseln

 

Abschnitt 12 Altersgeld, Hinterbliebenenaltersgeld

§ 83 Anspruch auf Altersgeld

§ 84 Höhe des Altersgeldanspruchs

§ 85 Zahlung des Altersgeldes

§ 86 Hinterbliebenenaltersgeld

§ 87 Zusammentreffen von Altersgeld und Hinterbliebenenaltersgeld mit Beamtenversorgungsbezügen

§ 88 Abfindung

 

Abschnitt 13 Übergangsvorschriften

§ 89 Vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

§ 90 Vorhandene aktive Beamtinnen und Beamte

§ 91 Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 und am 1. Januar 2015 vorhandene Beamtinnen und Beamte

§ 92 Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis

§ 93 Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten

§ 94 Übergangsregelung für die Verminderung der Berücksichtigung von Hochschulausbildungszeiten

§ 95 Übergangsregelung zur Anhebung des Ruhestandseintrittsalters 

§ 95a Übergangsregelung aus Anlass der Neuregelung des Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlags

 

Abschnitt 14 Schlussvorschriften

§ 96 Allgemeine Verwaltungsvorschriften

§ 97 Verwendung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands


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Red 20231010

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