>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): Anlage
Anlage
(zu § 31 Abs. 1 Satz 2, § 65 Abs. 4, § 66 Abs. 2, § 67 Abs. 3 sowie den §§ 68, 92e und 92i)
(1) Der Unfallausgleich nach § 31 Abs. 1 beträgt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 Prozent 925,20 Euro.
(2) Der Kindererziehungszuschlag nach § 65 beträgt für jeden Monat der Kindererziehungszeit 3,04 Euro.
(3) Der Kindererziehungsergänzungszuschlag nach § 66 beträgt für jeden angefangenen Monat, in dem die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt waren,
1. im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a 1,02 Euro,
2. im Fall des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b 0,75 Euro.
(4) Der Kinderzuschlag nach § 67 beträgt für die ersten 36 Monate der Kindererziehungszeit je Monat 2,01 Euro, für weitere Monate jeweils 1,02 Euro.
(5) Der Pflegezuschlag nach § 68 beträgt für jeden Monat der nicht erwerbsmäßig ausgeübten Pflege 2,15 Euro.
(6) Der Kinderpflegeergänzungszuschlag nach § 68 beträgt für jeden Monat der Pflege 1,02 Euro.
(7) Der Überleitungsausgleich nach § 92e beträgt
1. 157,65 Euro bei Eintritt in den Ruhestand vor dem 1. Januar 2016,
2. 315,29 Euro bei Eintritt in den Ruhestand nach dem 31. Dezember 2015 und vor dem 1. Januar 2017.
(8) Der Überleitungsausgleich nach § 92i beträgt 293,35 Euro.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240813