Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 25 Allgemeines

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)

 

Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 25 Allgemeines

 

Zweiter Unterabschnitt
Unfallfürsorge

§ 25 Allgemeines

(1) Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Unfallfürsorge wird auch dem Kind einer Beamtin gewährt, das durch deren Dienstunfall während der Schwangerschaft unmittelbar geschädigt wurde. Satz 2 gilt auch, wenn die Schädigung durch besondere Einwirkungen verursacht worden ist, die generell geeignet sind, bei der Mutter einen Dienstunfall im Sinne des § 26 Abs. 3 zu verursachen.

(2) Die Unfallfürsorge umfasst

1. Einsatzversorgung (§ 27),

2. Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen (§ 28),

3. Heilverfahren (§§ 29, 30),

4. Unfallausgleich (§ 31),

5. Unfallruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag (§§ 32 bis 35),

6. einmalige Unfallentschädigung (§ 36),

7. Schadensausgleich in besonderen Fällen (§ 37),

8. Unfall-Hinterbliebenenversorgung (§§ 55 bis 57).

Im Fall des Absatzes 1 Satz 2 und 3 erhält das Kind der Beamtin Leistungen nach Satz 1 Nr. 3 und 4 sowie einen Unterhaltsbeitrag nach § 35.

(3) Im Übrigen gelten die allgemeinen Bestimmungen.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240813 

mehr zu: Thüringen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024