Die Beamtenversorgung: Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92i Überleitungsausgleich aus Anlass des Thüringer Gesetzes zur Steigerung der A

 

>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum
- herunterladen,
- lesen
- und/oder ausdrucken.
>>>mehr Infos 

 

>>>zur Übersicht des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG)

 

Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Thüringen Beamtenversorgungsgesetz (ThürBeamtVG): § 92i Überleitungsausgleich aus Anlass des Thüringer Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers

 

§ 92i Überleitungsausgleich aus Anlass des Thüringer Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Berufs des Regelschullehrers

Für am 1. Januar 2020 vorhandene Versorgungsempfänger, bei denen die Amtszulage nach Fußnote 5 der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 12 der Anlage 1 oder nach Fußnote 1 der Besoldungsgruppe A 12 kw der Anlage 4 zum Thüringer Besoldungsgesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung als ruhegehaltfähiger Dienstbezug berücksichtigt wurde, ist diese Amtszulage in der sich aus der Anlage ergebenden Höhe als ruhegehaltfähig zu berücksichtigen; dies gilt entsprechend für vorhandene Versorgungsempfänger, die nach dem 1. Januar 2018 und vor dem 1. August 2018 in den Ruhestand getreten sind und bei denen die Amtszulage nach Fußnote 15 der Besoldungsordnung A Besoldungsgruppe A 12 der Anlage 1 zum Thüringer Besoldungsgesetz in der am 31. Juli 2018 geltenden Fassung als ruhegehaltfähiger Dienstbezug berücksichtigt wurde.


Vorteile für den öffentlichen Dienst

Vergleichen und sparen:

Altersvorsorge verschiedene OnlineAngeboteBerufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - HaftpflichtversicherungenRisikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-RenteSterbegeldversicherungZahnzusatzversicherung  -

Unterstützung des INFO-SERVICE

Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online 


 

Red 20240813 

mehr zu: Thüringen
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum
www.die-beamtenversorgung.de © 2024