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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 1 Geltungsbereich
§ 2 Versorgungsbezüge
Versorgungsbezüge sind
1. Leistungen, die nach diesem Gesetz versorgungsberechtigten Personen gewährt werden,
2. monatliche Sonderzahlungen nach dem Hessischen Sonderzahlungsgesetz vom 22. Oktober 2003 (GVBl. I S. 280), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), für versorgungsberechtigte Personen und
3. Einmalzahlungen aufgrund besoldungs- und versorgungsrechtlicher Anpassungsgesetze für versorgungsberechtigte Personen.
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Red 20240813