Die Beamtenversorgung: Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) § 1 Geltungsbereich

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 1 Geltungsbereich 

 

 

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Geltungsbereich

Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes.


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Red 20240813 

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