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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 1 Geltungsbereich
ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz regelt die Versorgung der Beamtinnen und Beamten im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes.
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Red 20240813