Die Beamtenversorgung: Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG) § 2 Versorgungsbezüge

 

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Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen Hessisches Beamtenversorgungsgesetz (HBeamtVG): § 1 Geltungsbereich 

 

 

§ 2 Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge sind

1. Leistungen, die nach diesem Gesetz versorgungsberechtigten Personen gewährt werden,

2. monatliche Sonderzahlungen nach dem Hessischen Sonderzahlungsgesetz vom 22. Oktober 2003 (GVBl. I S. 280), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013 (GVBl. S. 218), für versorgungsberechtigte Personen und

3. Einmalzahlungen aufgrund besoldungs- und versorgungsrechtlicher Anpassungsgesetze für versorgungsberechtigte Personen.


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Red 20240813 

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