>>>zum Verzeichnis von ausgewählten Anwälten zum Beamtenrecht bzw. Verwaltungsrecht |
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund zehn Bücher bzw. eBooks zum- herunterladen, - lesen - und/oder ausdrucken. >>>mehr Infos |
>>>zur Übersicht des Landes Sachsen-Anhalt Beamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG LSA)
Gesetz über die Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Sachsen-Anhalt Beamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG LSA): § 71 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Abgeordnetenentschädigung oder einer Altersentschädigung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
§ 71 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Abgeordnetenentschädigung oder einer Altersentschädigung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
(1) Versorgungsbezüge ruhen in Höhe von 80 v. H., wenn die Ruhestandsbeamtin oder der Ruhestandsbeamte eine Abgeordnetenentschädigung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments bezieht, höchstens jedoch in Höhe des Betrages der Abgeordnetenentschädigung.
(2) Versorgungsbezüge ruhen neben einem Ruhegehalt nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments in Höhe von 50 v. H. des Betrages, um den sie und das Ruhegehalt 71,75 v. H. der Abgeordnetenentschädigung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments überschreiten. Dem Ruhegehalt steht die Zahlung eines Übergangsgeldes nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments gleich.
(3) Absatz 2 gilt beim Zusammentreffen von nach diesem Gesetz gewährter Hinterbliebenenversorgung und Hinterbliebenenversorgung nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments entsprechend.
Vorteile für den öffentlichen Dienst Vergleichen und sparen: Altersvorsorge verschiedene OnlineAngebote - Berufsunfähigkeitsabsicherung - Krankenzusatzversicherung - Online-Vergleich Gesetzliche Krankenkassen - Haftpflichtversicherungen - Risikolebensversicherung - Riester-Rente - Rürup-Rente - Sterbegeldversicherung - Zahnzusatzversicherung - |
Unterstützung des INFO-SERVICE Sie sind oder waren im öffentlichen Dienst beschäftigt und sind solidarisch? Unterstützen Sie den INFO-SERVICE mit seiner Arbeit für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst mit der Förderung von 1 x jährlich in Höhe von 10 Euro. Als Danke geben wir Ihnen den Persönlichen Zugang zu unserem OnlineService, mit dem Sie alle Bücher und eBooks sowie unsere anderen Publikationen herunterladen, lesen und ausdrucken können. >>>Hier können Sie uns unterstützen. Noch schneller geht es >>>online |
Red 20240813